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Abfallwirtschaft

23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr 2024 angefallen

Die Menge gefährlicher Abfälle in Deutschland ist 2024 um 2,4 Prozent auf 23,1 Millionen Tonnen gestiegen. Bau- und Abbruchabfälle sowie Abfälle aus Abwasser- und Abfallbehandlungsanlagen machten den größten Anteil aus.

Bauschutt und Abbruchmaterial in einem entkernten Gebäude als Beispiel für Bau- und Abbruchabfälle.

Veröffentlicht am 19.08.2026

ESV / ESV-Akademie

Betriebssicherheit

23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr 2024

Im Jahr 2024 sind in Deutschland 23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle angefallen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhte sich die Menge damit gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Prozent beziehungsweise 0,5 Millionen Tonnen. Im Jahr 2023 war mit 22,5 Millionen Tonnen der niedrigste Stand seit 2015 verzeichnet worden.

Gefährliche Abfälle weisen bestimmte Gefährlichkeitsmerkmale auf und können eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Hierzu zählen beispielsweise brandfördernde, krebserregende oder reizende Stoffe. Für diese Abfälle gelten besondere Nachweis-, Entsorgungs- und Behandlungsanforderungen, um eine sichere und umweltverträgliche Beseitigung der enthaltenen Schadstoffe sicherzustellen.

Bau- und Abbruchabfälle machen über ein Drittel des Aufkommens aus

Wie bereits in den Vorjahren stellten Bau- und Abbruchabfälle den größten Anteil am gesamten Aufkommen gefährlicher Abfälle dar.

Im Jahr 2024 entfielen 8,9 Millionen Tonnen beziehungsweise 38,8 Prozent der Gesamtmenge auf diese Abfallart. Im Vorjahr lag der Anteil bei 38,4 Prozent beziehungsweise 8,6 Millionen Tonnen.

Die zweitgrößte Abfallmenge stammte aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und industrielle Zwecke. Hierzu zählen unter anderem Kläranlagen und Wasserwerke. Diese Abfälle erreichten 2024 ein Volumen von 7,2 Millionen Tonnen oder 31,2 Prozent des Gesamtaufkommens. Im Jahr 2023 waren es 7,0 Millionen Tonnen beziehungsweise 31,0 Prozent gewesen.

Mehr als 60 Prozent stammen aus zwei Wirtschaftsbereichen

Der größte Teil der gefährlichen Abfälle wurde auch 2024 in zwei Wirtschaftsabschnitten erzeugt.

9,4 Millionen Tonnen beziehungsweise 40,9 Prozent entfielen auf den Bereich „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“. Im Vorjahr lag die Menge bei 9,1 Millionen Tonnen beziehungsweise 40,3 Prozent.

Zu diesem Wirtschaftsabschnitt zählen unter anderem Deponien sowie Anlagen zur Aufbereitung flüssiger und wasserhaltiger Abfälle mit organischen Stoffen, die bei unsachgemäßer Entsorgung über das Abwasser in die Umwelt gelangen können.

Weitere 4,5 Millionen Tonnen beziehungsweise 19,6 Prozent der gefährlichen Abfälle stammten aus dem Verarbeitenden Gewerbe. Im Jahr 2023 hatte dieser Anteil bei 4,9 Millionen Tonnen beziehungsweise 21,5 Prozent gelegen. Besonders betroffen waren Unternehmen der Maschinenherstellung, der Herstellung von Metallerzeugnissen sowie der chemischen Industrie.

Überwiegender Anteil stammt von Primärerzeugern

Im Jahr 2024 wurden 16,4 Millionen Tonnen beziehungsweise 71,0 Prozent der gefährlichen Abfälle von sogenannten Primärerzeugern erzeugt. Dabei handelt es sich um Betriebe, in denen die Abfälle erstmals entstehen.

Gegenüber dem Vorjahr entsprach dies einem Zuwachs von 1,6 Prozent beziehungsweise 0,3 Millionen Tonnen.

Weitere 6,7 Millionen Tonnen beziehungsweise 29,0 Prozent entfielen auf sekundär erzeugte Abfälle. Diese stammen beispielsweise aus Zwischenlagern oder von Entsorgungsunternehmen, bei denen die Abfälle nicht ursprünglich angefallen sind. In diesem Bereich erhöhte sich die Menge gegenüber 2023 um 4,3 Prozent beziehungsweise 0,3 Millionen Tonnen.

Methodische Hinweise

Erfasst werden alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, die der Begleitscheinpflicht unterliegen. Dazu gehören beispielsweise verunreinigte Verpackungen, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Leuchtstoffröhren sowie chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle.

Nicht berücksichtigt werden gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten, da diese nicht der Begleitscheinpflicht unterliegen. Ebenfalls nicht enthalten sind innerbetrieblich entsorgte Abfälle sowie importierte und exportierte Abfallmengen, die gesondert statistisch erfasst werden.


Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis)

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