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HSE und Betriebssicherheit

Studien, Regelwerk und Praxishilfen im Oktober 2026

72 Prozent der befragten Auszubildenden fühlen sich laut DGUV auf sicheres Arbeiten vorbereitet. Neue Studien, technische Regeln und Praxishilfen ergänzen den Oktober-Überblick zu Arbeitsschutz und Betriebssicherheit.

Schutzhelm und Schild mit Symbolen für Arbeitsschutz, Gesundheit, Umwelt und Betriebssicherheit vor einer Industrieanlage.

Veröffentlicht am 29.10.2026

ESV-Akademie

HSE & Betriebssicherheit, Arbeitsschutz

Arbeitszeit, Prävention und Sicherheit von Anlagen

Neue Auswertungen zu Arbeitszeit, Ausbildung und betriebsärztlicher Betreuung treffen im Oktober auf Forschungsberichte zu Fehlzeiten, Pflegearbeit und Herz-Kreislauf-Prävention. Hinzu kommen technische Regeln, Hinweise für den Explosionsschutz und neue Unterweisungsmedien. Veröffentlichungen zu Methanemissionen, Bauprodukten und Feinstaub erweitern den Überblick um betrieblichen Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Arbeitszeit: Atypische Arbeitslagen bleiben weit verbreitet

44 Prozent der Beschäftigten arbeiten zumindest teilweise am Wochenende oder überwiegend außerhalb des Zeitfensters von 7 bis 19 Uhr. Das berichtet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in ihrer neuen Auswertung der Arbeitszeitbefragungen 2015 bis 2025. Atypische Arbeitslagen betreffen damit auch Beschäftigte außerhalb klassischer Schichtarbeit.

Die tatsächliche Wochenarbeitszeit ist der Ergebnisveröffentlichung zufolge seit 2015 weitgehend stabil geblieben. Überlange Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche gehen jedoch mit verkürzten Ruhezeiten, häufigem Pausenausfall und hoher Arbeitsintensität einher. Das beschreibt Zusammenhänge, keinen isolierten Ursachennachweis. Der Bericht führt sechs Erhebungswellen aus zehn Jahren zusammen; der jüngste Datenstand stammt aus 2025. Die Meldung stützt sich auf die öffentlich zugängliche BAuA-Ergebnisveröffentlichung. Der vollständige Bericht war beim Abruf technisch nicht zugänglich.

BAuA, „Arbeitszeiten in Deutschland: 10 Jahre BAuA-Arbeitszeitbefragung“, Original-Pressemitteilung, verbreitet am 16.10.2026

Ausbildung: Mehrheit fühlt sich auf sicheres Arbeiten vorbereitet

72 Prozent der befragten Auszubildenden fühlen sich durch ihre Ausbildung gut oder sehr gut auf sicheres und gesundes Arbeiten im späteren Berufsleben vorbereitet. Unter Studierenden sind es 40 Prozent. Das zeigt das am 13. Oktober vorgestellte „DGUV Barometer Bildungswelt 2026“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

91 Prozent der Auszubildenden berichten, dass Sicherheit und Gesundheit in ihrer Ausbildung bereits behandelt wurden. Bei den Studierenden liegt dieser Anteil bei 53 Prozent. Die Werte beschreiben Selbstauskünfte über vermittelte Inhalte und die wahrgenommene Vorbereitung; sie sind kein Test tatsächlicher Sicherheitskompetenz.

Forsa befragte im Auftrag der DGUV vom 13. Juli bis 8. September 2026 online 710 Personen im Alter von 16 bis 26 Jahren, darunter 353 Auszubildende und 357 Studierende. Die Erhebung erfolgte im Panel forsa.omninet und wird im Bericht als repräsentativ für die untersuchten Gruppen beschrieben. Die unterschiedlichen Lern- und Arbeitsumgebungen sind beim Vergleich zu berücksichtigen.

DGUV, „DGUV Barometer Bildungswelt 2026 – Sicherheit und Gesundheit in Ausbildung und Studium“, Ausgabe Oktober 2026

DGUV, Ergebnisvorstellung „Sicherheit, Gesundheit und Wertschätzung schlagen Jobticket und Prämien“ vom 13.10.2026

Betriebsärztliche Betreuung: Zugang und Kontaktbereitschaft unterscheiden sich

64 Prozent der für eine neue lidA-Auswertung berücksichtigten älteren Erwerbstätigen berichten von betriebsärztlicher Versorgung in ihrem Betrieb. Von den Befragten mit Betriebsarzt würden 41 Prozent diesen zu Fragen der Gesundheitsförderung kontaktieren. Das entspricht rund 26 Prozent aller in die Analyse einbezogenen Befragten.

Der von Hans Martin Hasselhorn verfasste Fachbeitrag im „Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie“ wertet Daten von 6.884 zum Befragungszeitpunkt in Voll- oder Teilzeit beschäftigten Personen aus der vierten lidA-Welle 2022/23 aus. Berücksichtigt werden die Geburtsjahrgänge 1959, 1965 und 1971. Die Zahlen lassen sich deshalb nicht auf sämtliche Beschäftigten in Deutschland übertragen.

Der Beitrag untersucht berichteten Zugang und erklärte Kontaktbereitschaft, keine tatsächlich erfolgten Beratungsgespräche. Betriebliche Rahmenbedingungen stehen mit der Kontaktbereitschaft in Zusammenhang; ein kausaler Effekt wird damit nicht nachgewiesen. Veröffentlicht wurde der Artikel am 1. Oktober 2026. Die Bearbeitung der Fragestellung wurde von der BARMER Krankenkasse gefördert; dieser Förderhinweis wurde am 9. Oktober berichtigt.

Hans Martin Hasselhorn, „Zehn Jahre nach Einführung des Präventionsgesetzes: ‚Würden Sie Ihren Betriebsarzt kontaktieren, um Fragen zur Förderung Ihrer Gesundheit zu besprechen?‘ – Ergebnisse der lidA-Welle 4“, Originalartikel vom 01.10.2026, berichtigter Förderhinweis vom 09.10.2026

Fehlzeiten-Report: Psychische Erkrankungen führen zu langen Ausfällen

28,5 Tage dauerte 2025 eine Krankschreibung wegen einer psychischen Erkrankung bei AOK-versicherten Beschäftigten im Durchschnitt. Der am 8. Oktober vorgestellte Fehlzeiten-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt damit die Bedeutung dieser Erkrankungen für das Fehlzeitengeschehen.

Insgesamt gingen die erfassten Arbeitsunfähigkeitstage leicht auf 23,3 Tage je Mitglied zurück. Der Report widmet sich der Stärkung mentaler Gesundheit in der Arbeitswelt. Die Kennzahlen beruhen auf Krankenkassen-Routinedaten und gelten für den untersuchten AOK-Versichertenkreis. Diagnosen und Arbeitsunfähigkeitszeiten belegen für sich genommen keine berufliche Verursachung einer Erkrankung. Zeitvergleiche sind zudem durch die vollständigere Erfassung seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beeinflusst. Grundlage der Meldung ist die öffentliche Ergebnisdarstellung der AOK; der vollständige Report wurde nicht ausgewertet.

AOK/WIdO, Fehlzeiten-Report 2026, vorgestellt am 08.10.2026; öffentliche Ergebnisdarstellung vom 22.10.2026

Cannabis: Erweiterte Fahrversuche zeigen Leistungseinbußen

Nach Cannabiskonsum verschlechterten sich bei den untersuchten Pkw- und Kleintransporterfahrenden die Leistungen in den Fahraufgaben; zugleich nahmen die Fahrfehler zu. Das berichtet die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in ihrer am 28. Oktober veröffentlichten erweiterten Ergebnisdarstellung zur Untersuchung von Cannabis in Logistik und Straßenverkehr.

Insgesamt absolvierten 107 Versuchspersonen Fahrversuche mit Gabelstaplern, Pkw oder Kleintransportern jeweils nüchtern und nach dem Konsum. Ergänzend wurden kognitive Leistungen getestet und Blutproben genommen. Die gemessene THC-Konzentration erwies sich in den untersuchten Aufgaben nicht als verlässlicher Indikator der individuellen Leistung. Daraus lässt sich keine sichere Einsatzfähigkeit bei einem bestimmten Messwert ableiten.

Durchgeführt wurde die Untersuchung vom Institut für Rechtsmedizin der LMU München und dem Institut mensch-verkehr-umwelt München im Auftrag der BGHW. DVR und ADAC unterstützten den Straßenverkehrsteil finanziell. Die Meldung beruht auf der offiziellen Ergebnisdarstellung. Erste Staplerbefunde waren bereits früher veröffentlicht worden; neu ist hier die erweiterte Darstellung einschließlich Pkw und Kleintransportern. Es handelt sich um Versuchsergebnisse, nicht um eine repräsentative Unfallstatistik.

BGHW, „Bei Cannabiskonsum: Leistungsfähigkeit in Arbeits- und Fahrtätigkeiten vermindert“, erweiterte Ergebnisveröffentlichung vom 28.10.2026

Pflegearbeit: Körperliche und psychosoziale Risiken gemeinsam betrachten

Beschäftigte in stationären Pflegeeinrichtungen sind häufig gleichzeitig körperlichen und psychosozialen Belastungen ausgesetzt. Ein neuer Bericht im Auftrag der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) arbeitet heraus, wie das Bewegen pflegebedürftiger Menschen, Zeitdruck und knappe Personalressourcen zusammenwirken. Muskel-Skelett-Beschwerden gehören zu den zentralen Gesundheitsproblemen des Sektors.

Der am 29. Oktober veröffentlichte Bericht verbindet eine Literaturauswertung mit Analysen von ESENER 2024 und der Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen 2024 sowie Interviews und Praxisbeispielen. Er betrachtet Einrichtungen für ältere und andere unterstützungsbedürftige Erwachsene in der EU. Die Befunde sind keine eigenständige Deutschlandbefragung.

Das Forschungsteam um Notus, Fundación 1º de Mayo–ISTAS, ISP und Oxford Research stellt unter anderem technische Transferhilfen, ergonomische Raumgestaltung, unterstützende Führung und eine angepasste Arbeitsorganisation als Präventionsansätze vor. Die Veröffentlichung bündelt unterschiedliche Evidenzarten; aus einzelnen Praxisbeispielen folgt keine allgemeine Wirksamkeitsgarantie. Sechs begleitende Fallstudien konkretisieren die Ansätze, werden hier aber nicht als sechs zusätzliche Untersuchungen gezählt.

EU-OSHA, „Residential care workers: a comprehensive overview of occupational safety and health“, Forschungsbericht vom 29.10.2026

Herz-Kreislauf-Prävention stärker in den Arbeitsschutz integrieren

Die Prävention arbeitsbezogener Herz-Kreislauf-Erkrankungen wird in vielen Initiativen vor allem über Aufklärung und individuelles Gesundheitsverhalten angesprochen. Ein neuer EU-OSHA-Bericht untersucht, wie sich auch Arbeitsbedingungen, Gefährdungsbeurteilung und die Rückkehr nach einer Erkrankung stärker einbeziehen lassen.

Die am 15. Oktober veröffentlichte Analyse betrachtet europäische und internationale Regelungen und Programme sowie 20 Initiativen und fünf Fallstudien. Sie ist eine vergleichende Forschungs- und Politikübersicht, keine neue repräsentative Beschäftigtenbefragung. Der Bericht hebt unter anderem branchenspezifische Risikobeurteilungen, verlässliche Finanzierung und die Verbindung von Prävention, Wiedereingliederung und Verbleib im Beruf hervor. Die begleitenden Kurzfassungen und Fallstudien werden hier als ein Veröffentlichungspaket behandelt.

EU-OSHA, „Work-related cardiovascular disease prevention: regulations, policies, strategies and initiatives“, Forschungsbericht vom 15.10.2026

Biostoffe: Neue TRBA 260 konkretisiert Schutzmaßnahmen in der Veterinärmedizin

Für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Veterinärmedizin liegt eine neue Fassung der TRBA 260 vor. Die im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 20. Oktober veröffentlichte Technische Regel behandelt Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen, Unterweisung und arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie richtet sich unter anderem an Tierarztpraxen und Tierkliniken sowie an Einrichtungen mit vergleichbaren Tätigkeiten.

Praktische Anhänge enthalten Hinweise für Hygienepläne, ein Beispiel für eine Betriebsanweisung und eine Arbeitsanweisung zum Verhalten bei Biss-, Schnitt- und Stichverletzungen. Die Regel bezieht auch Tätigkeiten der Ver- und Entsorgung und zur Aufrechterhaltung der erfassten Betriebsbereiche ein. Für bestimmte Labor- und Versuchstiertätigkeiten gelten dagegen andere TRBA.

Ermittelt wurde die Regel vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin. Sie konkretisiert innerhalb ihres Anwendungsbereichs die Biostoffverordnung und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Bei Einhaltung können Arbeitgeber von der Erfüllung der entsprechenden Verordnungsanforderungen ausgehen; abweichende Lösungen müssen mindestens gleichwertigen Schutz erreichen. Die Veröffentlichung ist eine technische Regel, keine empirische Studie.

ABAS/BMAS, TRBA 260 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Veterinärmedizin und bei vergleichbaren Tätigkeiten“, Ausgabe 2026, GMBl. Nr. 30–32 vom 20.10.2026

Tankstellen: Änderung der TRBS 3151 betrifft die Befüllung von Tankflaschen

Die TRBS 3151 beziehungsweise inhaltsgleiche TRGS 751 wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 20. Oktober geändert. Die Regel betrifft Brand-, Explosions- und Druckgefahren an Tankstellen und Gasfüllanlagen.

Nach der öffentlichen Erläuterung des Deutschen Verbands Flüssiggas wird die Befüllung von im Freizeitfahrzeug eingebauten Tankflaschen an öffentlichen Autogastankstellen geregelt. Der Verband nennt als Voraussetzung den Einbau nach dem aktuellen DVGW-Arbeitsblatt G 607 und die Befüllung über einen Außenfüllanschluss. Daraus folgt keine pauschale Erlaubnis, beliebige lose Gasflaschen an einer Autogastankstelle zu befüllen.

Geprüft wurden der amtliche Änderungsnachweis und die Verbandsdarstellung vom 26. Oktober. Der neue konsolidierte Regelvolltext war nicht zugänglich; die technischen Bedingungen werden hier daher nicht vollständig wiedergegeben.

BMAS, Änderung der TRBS 3151/TRGS 751, GMBl. Nr. 30–32 vom 20.10.2026, S. 693; amtlicher Inhaltsnachweis

Deutscher Verband Flüssiggas, Originalinformation zur Tankflaschenbefüllung vom 26.10.2026

Mischanlagen: VDI ergänzt Beispiele für den Explosionsschutz

Die Ausgabe Oktober der VDI 2263 Blatt 10.1 ergänzt den Explosionsschutz für Mischer und Mischanlagen um Anwendungsbeispiele. Nach der öffentlichen VDI-Beschreibung betrifft sie Anlagen, in denen brennbare Staub-, Gas- oder Dampf-Luft-Gemische sowie hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können.

Die Veröffentlichung soll Betreiber bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen unterstützen und kann Herstellern als Hilfe bei der Risikobeurteilung dienen. Grundlage dieser Meldung ist die offizielle Inhaltsbeschreibung; der kostenpflichtige Volltext wurde nicht gelesen. Aus der Veröffentlichung einer VDI-Richtlinie allein folgt keine neue allgemeine gesetzliche Pflicht. Einzelfallbezogene Schutzkonzepte werden hier nicht aus dem Kurzreferat abgeleitet.

VDI 2263 Blatt 10.1, „Brand- und Explosionsschutz an Mischern und Mischanlagen – Beispiele“, Ausgabe Oktober 2026

Baugruben und Gräben: Aktualisiertes Lernmodul zur Standsicherheit

Die BG BAU hat ihr Lernmodul zu geböschten Baugruben und Gräben im Oktober aktualisiert. Es vermittelt, wie Beschäftigte Gefährdungen durch mangelnde Standsicherheit erkennen und wann vor Ort Handlungsbedarf besteht.

Die Unterweisungshilfe kombiniert ein Video, ein Quiz und weiterführende Informationen. Inhaltlich geht es unter anderem um Bodenarten, Böschungen und die sichere Ausführung. Das Modul ergänzt nach Angaben der BG BAU die persönliche Unterweisung; es ersetzt deren betrieblichen und tätigkeitsbezogenen Teil nicht. Die Meldung beruht auf der öffentlichen Modulbeschreibung und der Textalternative des Videos.

BG BAU, „1x1 im Arbeitsschutz: Geböschte Baugruben und Gräben“, aktualisierte Unterweisungshilfe, Stand Oktober 2026

Hochbau: Neuer Erklärfilm vermittelt neun zentrale Sicherheitsregeln

Ein neuer BG-BAU-Erklärfilm stellt neun lebenswichtige Regeln für den Hochbau vor. Die im Oktober veröffentlichte Unterweisungshilfe greift typische Gefährdungen auf, darunter Absturz und Durchsturz, unsichere Verkehrswege sowie den Umgang mit Gerüsten, Leitern, Arbeitsmitteln und Baumaschinen.

Die anschaulichen Beispiele können Sicherheitsgespräche und die Unterweisung unterstützen. Es handelt sich um ein neues Vermittlungsformat für Präventionsregeln und nicht um neun neu erlassene Rechtsvorschriften. Eine Bewertung der Wirksamkeit des Films wurde in der öffentlichen Beschreibung nicht vorgelegt. Der praktische Einsatz sollte an die tatsächlichen Arbeiten auf der jeweiligen Baustelle anknüpfen.

BG BAU, „Erklärfilm: 9 lebenswichtige Regeln im Hochbau“, Neuerscheinung, Stand Oktober 2026

Rollgerüste: Zehn illustrierte Regeln ergänzen die Unterweisung

Mit einem am 1. Oktober datierten Faltprospekt erläutert die Suva zehn Regeln für den sicheren Aufbau und Einsatz von Rollgerüsten. Die illustrierte Hilfe behandelt unter anderem Planung, Montage, Aufstieg, Seitenschutz und Tragfähigkeit.

Der Prospekt ist für die Instruktion und als Erinnerung vor dem Einsatz gedacht. Er ergänzt die im September datierte Rollgerüst-Checkliste, die vor allem der systematischen Prüfung dient. Beide Veröffentlichungen haben unterschiedliche Funktionen und werden jeweils im zugehörigen Monat behandelt. Die Regeln stammen aus dem Schweizer Präventions- und Rechtskontext und dürfen nicht ohne Prüfung als neue deutsche Vorgaben ausgegeben werden.

Suva, „10 Regeln für sicheres Arbeiten mit dem Rollgerüst“, Faltprospekt 84018.D, Ausgabe 01.10.2026

Methanemissionen: UBA-Auswertung zeigt Grenzen der Berichtsdaten

661 Emissionsberichte hat das Umweltbundesamt (UBA) für seine neue Zusammenfassung der Unternehmensmeldungen nach der EU-Methanverordnung ausgewertet. Das im Oktober veröffentlichte Factsheet beschreibt die eingegangenen Berichte und prüft ihre Verwendbarkeit für die nationale und internationale Emissionsberichterstattung. Erfasst sind Meldungen aus Öl- und Gaswirtschaft sowie Braunkohlenbergbau.

Die Auswertung ist keine vollständige Erhebung aller betroffenen Unternehmen: Dem UBA fehlte eine abschließende Übersicht der Berichtspflichtigen. Vier Unternehmen wählten zudem den Meldeweg über das OGMP-Portal; deren Berichte lagen dem UBA noch nicht vor. Veränderungen der gemeldeten Emissionen lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres als tatsächlicher Emissionstrend interpretieren.

Für betriebliche Umweltverantwortliche macht das Factsheet nachvollziehbar, welche Bedeutung Berichtsformat, ausgewiesene Berechnungsmethode und nachvollziehbare Gesamtemissionsangaben für die Datennutzung haben. Die Zahl 661 bezeichnet eingegangene Berichte und keine Emissionsmenge. Das Veröffentlichungsjahr 2026 ist außerdem von den jeweiligen Berichts- und Bezugszeiträumen der Unternehmensdaten zu unterscheiden.

Umweltbundesamt, „EU-Methanverordnung (Verordnung EU 2024/1787) – Zusammenfassung der Emissionsberichte 2026“, Factsheet, Oktober 2026

Innenraumluft: Bauproduktemissionen im Materialverbund untersucht

Wie einzelne Bau- und Ausstattungsmaterialien die Innenraumluft beeinflussen, hängt auch von ihrer Kombination und dem Raum ab. Ein im Oktober veröffentlichter UBA-Forschungsbericht untersucht deshalb Materialemissionen, Verbundkonstruktionen und Modellräume gemeinsam.

Das Projekt bewertet Materialien mit und ohne Zertifizierung nach dem AgBB-Bewertungsschema hinsichtlich chemischer Emissionen und Geruch. Wand-, Decken- und Bodenelemente wurden kombiniert; ergänzend wurden numerische Simulationsansätze entwickelt. Die Arbeit liefert Grundlagen für die Bewertung der Innenraumluft und ist keine repräsentative Bestandsaufnahme aller Bürogebäude. Diese Meldung beruht auf der offiziellen Ergebniszusammenfassung; der vollständige Bericht war wegen einer technischen Größenbegrenzung nicht auswertbar.

UBA, „Zusammenhang zwischen Bauproduktemissionen und Innenraumluftqualität“, Texte 155/2026, Oktober 2026

Feinstaub: Automatisierte Analyse beschreibt einzelne Partikel genauer

Ein im Oktober veröffentlichter UBA-Bericht stellt ein Verfahren zur automatisierten Identifizierung und Klassifizierung von Feinstaubpartikeln vor. Die Entwicklung kombiniert Partikelsammlung, elektronenmikroskopische Bildgebung, spektroskopische Analysen und maschinelles Lernen.

Partikel werden anhand ihrer Form und chemischen Zusammensetzung beschrieben und Gruppen zugeordnet. Die Methode soll die Auswertung großer Datenmengen unterstützen und genauere Untersuchungen ermöglichen. Sie ist eine Entwicklung der Mess- und Auswertungsmethodik, keine neue Aussage über die Erkrankungshäufigkeit in bestimmten Betrieben und kein neuer Arbeitsplatzgrenzwert. Ausgewertet wurde die offizielle Projektzusammenfassung; der Vollbericht überschritt die technische Abrufgrenze.

UBA, „Identifizierung von Feinstaubpartikeln in Innenräumen – Eine Methodenentwicklung“, Texte 159/2026, Oktober 2026

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der verlinkten Originalveröffentlichungen erstellt.

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