HSE und Betriebssicherheit
Studien, Regelwerk und Praxishilfen im September 2026
19,9 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente meldet die DGUV für 2025. Neue Studien, Gefahrstoffregeln und Checklisten ergänzen den September-Überblick zu Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.
Veröffentlicht am 29.09.2026
ESV-Akademie
Psychische Gesundheit, Gefahrstoffe und sichere Arbeitsverfahren
Psychische Gesundheit in der Ausbildung, Arbeitsintensität und neue Unfallzahlen prägen die Forschungsbefunde des Septembers. Beim Regelwerk stehen Gefahrstoffdokumentation, Biozide und Explosionsschutz im Mittelpunkt. Neue Leitlinien, Checklisten und digitale Hilfen unterstützen außerdem sichere Arbeitsplätze, Wasserstoffanlagen, Brandschutz und Arbeiten auf Baustellen. Ergänzend geht es um betriebliche Umweltfragen und klimabedingte Gefährdungen.
Mentale Gesundheit: Knapp jeder fünfte Azubi berichtet häufige emotionale Belastung
Knapp 20 Prozent der befragten dual Auszubildenden fühlen sich durch ihre Ausbildung häufig oder fast immer emotional belastet. Das zeigt die gemeinsame Studie der Bertelsmann Stiftung und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die am 2. September veröffentlicht wurde. Die Studie vergleicht Wahrnehmungen von Auszubildenden mit betrieblichen Unterstützungsangeboten.
Für die Auswertung wurden 929 dual Auszubildende zwischen 15 und 25 Jahren aus einer im März und April 2026 von iconkids & youth durchgeführten Jugendbefragung berücksichtigt. Die Unternehmensperspektive stammt aus dem IW-Personalpanel vom 10. Februar bis 4. Mai 2026 mit insgesamt 1.188 Unternehmen. Ausbildungsbezogene Fragen beantworteten deutlich kleinere Teilgruppen, je nach Frage etwa 712 bis 772 Unternehmen.
Die beiden Befragungen sind voneinander unabhängig. Es handelt sich um berichtete Belastungen und wahrgenommene Angebote, nicht um klinische Diagnosen oder um einen Nachweis, dass Belastungen einen konkreten Ausbildungsabbruch verursacht haben.
IW/Bertelsmann Stiftung, „Mentale Gesundheit in der Ausbildung“, Originalstudie vom 02.09.2026
Arbeitsintensität entwickelt sich je nach Anforderung unterschiedlich
Multitasking hat im Vergleich der Erwerbstätigenbefragungen 2012, 2018 und 2024 zugenommen; starker Termin- oder Leistungsdruck und das Arbeiten an der Leistungsgrenze haben insgesamt abgenommen. Das berichten Andrea Lohmann-Haislah, Katja Schuller und Wibke Leistner in einem am 7. September veröffentlichten Originalartikel. Die Entwicklung fällt nicht in allen Beschäftigtengruppen gleich aus.
Die Analyse nutzt für 2024 Angaben von rund 18.000 abhängig Beschäftigten und vergleicht drei gleich formulierte Fragen über die Erhebungswellen hinweg. Es handelt sich um gewichtete Querschnittserhebungen, nicht um die Beobachtung derselben Personen über zwölf Jahre. Frauen, Vollzeitbeschäftigte und Personen mit höherem beruflichem Anforderungsniveau berichten häufiger hohe Arbeitsintensität. Ein günstigerer Gesamtwert bedeutet daher keine Entwarnung für jede Tätigkeit oder Berufsgruppe.
Arbeitsunfallrisiko sinkt, Wegeunfälle nehmen leicht zu
19,9 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente verzeichneten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 2025. Das Unfallrisiko lag damit nach Angaben der DGUV um 3,2 Prozent unter dem Vorjahreswert. Die Ergebnisse wurden am 22. September vorgestellt.
Für abhängig Beschäftigte und versicherte Unternehmer wurden 689.922 meldepflichtige Arbeitsunfälle gemeldet. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle stieg dagegen um 1,0 Prozent auf 170.306. Arbeits- und Wegeunfälle entwickeln sich somit unterschiedlich.
Grundlage sind die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Unfallversicherung, keine Beschäftigtenbefragung. Die Rate bezieht sich auf Vollzeitäquivalente und darf nicht als Anteil aller Einwohner oder aller Beschäftigten gelesen werden. Weitere Versichertengruppen und die Schüler-Unfallversicherung haben eigene Abgrenzungen und Meldevoraussetzungen.
DGUV, „Unfallrisiko bei der Arbeit 2025 erneut gesunken“, Ergebnisveröffentlichung vom 22.09.2026
Arbeitsmedizin in Europa: Kleine Betriebe bleiben besonders schwer erreichbar
Versorgungslücken, knappe Facharztressourcen und unterschiedliche nationale Strukturen erschweren den Zugang zur Arbeitsmedizin in Europa. Darauf verweist ein am 10. September veröffentlichtes Diskussionspapier der EU-OSHA. Besondere Herausforderungen betreffen kleine Unternehmen und atypische Beschäftigungsformen.
Die Grundlage bildet eine Literaturauswertung und eine Anfang 2025 durchgeführte Befragung nationaler arbeitsmedizinischer Fachgesellschaften durch die Sektion Arbeitsmedizin der Europäischen Vereinigung der Fachärzte (UEMS-OM). Aus 22 vertretenen Ländern lagen ausgefüllte Fragebögen vor. Die Antworten geben die Sicht dieser Fachorganisationen wieder; sie sind keine repräsentative Befragung europäischer Betriebsärzte oder Beschäftigter. Das Papier diskutiert unter anderem Qualifikation, Qualitätssicherung und die Rolle gesetzlicher Anforderungen für das Angebot arbeitsmedizinischer Leistungen.
ISO 45010 gibt Orientierung zu Menstruation und Menopause am Arbeitsplatz
Wie Arbeitsbedingungen Beschäftigte während Menstruation und Menopause besser unterstützen können, behandelt die am 7. September vorgestellte ISO 45010. Die internationale Norm enthält Leitlinien für Führung, Personalmanagement und den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Nach der öffentlichen Herausgeberinformation gehören eine unterstützende Betriebskultur, die Qualifizierung von Führungskräften, Arbeitsgestaltung und praktische Anpassungen zu den Themen. Die Leitlinien lassen sich mit bestehenden Arbeitsschutzmanagementsystemen verbinden. Die Norm ist als Orientierung einzuordnen; aus ihrer Veröffentlichung folgt keine neue allgemeine gesetzliche Pflicht in Deutschland. Die Meldung beruht auf der offiziellen ISO-Veröffentlichungsinformation und beschreibt keine empirisch nachgewiesene Wirkung einzelner Maßnahmen.
Klimabedingte Arbeitsrisiken treffen Beschäftigtengruppen unterschiedlich
Hitze, schlechte Luftqualität und Extremwetter belasten Beschäftigte je nach Tätigkeit und persönlichen beziehungsweise sozialen Voraussetzungen unterschiedlich. Ein neues EU-OSHA-Diskussionspapier untersucht diese Unterschiede unter anderem nach Geschlecht, Alter, Migrationsstatus und Beschäftigungsmerkmalen.
Die am 18. September vorgestellte Veröffentlichung führt Literaturbefunde und Daten der Erhebung OSH Pulse 2025 zusammen. Sie liefert damit eine weitere Auswertung bestehender Erkenntnisse und keine neue Befragung aus September 2026. Für die Prävention steht eine zielgruppengerechte Betrachtung der Exposition im Mittelpunkt. Europäische Befunde dürfen nicht ungeprüft als Häufigkeitswerte für einzelne deutsche Branchen oder Betriebe übernommen werden. Grundlage dieser Meldung sind die öffentliche Ergebnisdarstellung und die verlinkte Originalveröffentlichung der EU-OSHA.
TRGS 410 erweitert das Expositionsverzeichnis um reproduktionstoxische Stoffe
Die neue TRGS 410 bezieht neben krebserzeugenden und keimzellmutagenen nun ausdrücklich reproduktionstoxische Gefahrstoffe der Kategorien 1A und 1B ein. Die Neufassung wurde am 25. September im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Für die Aufnahme von Beschäftigten in das Expositionsverzeichnis bleibt das Ergebnis der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung maßgeblich.
Die Regel konkretisiert die Dokumentation von Art, Höhe und Dauer der Exposition. Sie unterscheidet auch die Aufbewahrung: Für Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen nennt sie mindestens 40 Jahre nach Expositionsende, für reproduktionstoxische Stoffe mindestens fünf Jahre. Zudem enthält sie Kriterien für Aufnahme und Nichtaufnahme sowie ein vereinfachtes Ablaufschema.
Die TRGS konkretisiert Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Das Verzeichnis dokumentiert Expositionen; es erlaubt keinen unmittelbaren Rückschluss auf das individuelle Erkrankungsrisiko einer eingetragenen Person.
AGS/BMAS, TRGS 410 „Expositionsverzeichnis …“, Fassung vom 25.09.2026, GMBl. 2026 S. 528–532
Biozid-Produkte: Änderung der TRGS 540 veröffentlicht
Die TRGS 540 „Verwendung von Biozid-Produkten – Grundanforderungen“ wurde geändert und ergänzt. Die amtliche Fundstelle ist das Gemeinsame Ministerialblatt Nr. 23 vom 25. September 2026, Seiten 526–527. Es handelt sich um eine Änderung der bestehenden Regel, nicht um eine vollständig neue Regel aus September.
Die Veröffentlichung betrifft den Gefahrstoffschutz bei der Verwendung von Biozid-Produkten. Der frei zugängliche amtliche Inhaltsnachweis und die BAuA-Übersicht belegen den Änderungsstatus. Der Änderungsvolltext war in dieser Recherche nicht zugänglich; einzelne neue Anforderungen werden deshalb hier nicht ausgelegt.
Biogas: Berichtigung der TRGS 529 bekannt gemacht
Für die TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ wurde am 25. September eine Berichtigung veröffentlicht. Die amtliche Fundstelle ist das Gemeinsame Ministerialblatt Nr. 23, Seiten 533–535.
Die Berichtigung ist von der bereits im Juli veröffentlichten Änderung zu unterscheiden. Sie wird hier als eigene Korrekturmeldung erfasst, ohne die gesamte Regel als neu darzustellen. Der amtliche Inhaltsnachweis und die BAuA-Übersicht wurden geprüft; der Berichtigungsvolltext war nicht zugänglich. Konkrete inhaltliche Korrekturen werden daher nicht behauptet.
BMAS, Berichtigung der TRGS 529, GMBl. Nr. 23 vom 25.09.2026, S. 533–535; amtlicher Inhaltsnachweis
Aktualisierte KMR-Liste unterstützt die Stoffrecherche
Die DGUV hat ihre Liste krebserzeugender, keimzellmutagener und reproduktionstoxischer Stoffe mit Stand September 2026 aktualisiert. Die tabellarische Übersicht nennt Stoffbezeichnungen, Identifikationsnummern und die jeweiligen Einstufungen. Sie erleichtert damit das Auffinden relevanter Stoffinformationen für das betriebliche Gefahrstoffmanagement.
Die Liste ist eine aktualisierte Arbeitshilfe und keine neue Befragung oder eigenständige gesetzliche Stoffverbotsliste. Welche Schutz- und Dokumentationsmaßnahmen im Betrieb erforderlich sind, ergibt sich aus den einschlägigen Vorgaben und der konkreten Gefährdungsbeurteilung. Aus dem Eintrag eines Stoffs folgt noch keine Aussage über die tatsächliche Exposition an einem bestimmten Arbeitsplatz.
DGUV/IFA, KMR-Liste, aktualisierte Fassung September 2026
Sprühtrocknung: Richtlinienentwurf zum Brand- und Explosionsschutz
Der im September erschienene Entwurf der VDI 2263 Blatt 7 behandelt Brand- und Explosionsgefahren in Sprühtrocknungsanlagen. Im Mittelpunkt stehen Anlagen, in denen brennbare oder zersetzungsfähige Produkte verarbeitet werden und gefährliche Gemische entstehen können.
Die öffentlich zugängliche VDI-Beschreibung nennt Schutzmaßnahmen für solche Prozesse und richtet sich insbesondere an Anlagenhersteller, Betreiber und Prüfstellen. Der Entwurfsstatus ist bei der Einordnung zu beachten: Die Veröffentlichung wird hier nicht als neue gesetzliche Pflicht oder als bereits abschließend geprüfter Richtlinienvolltext dargestellt. Ausgewertet wurden die offizielle Beschreibung und die VDI-Mitteilung vom 1. Oktober, die das Erscheinen als Entwurf im September bestätigt. Der Volltext ist kostenpflichtig.
VDI, ergänzende Originalinformation vom 01.10.2026 zum Entwurf aus September
Photovoltaik: Gewerkeübergreifende Sicherheitsvereinbarung erweitert
Die Vereinbarung zur sicheren gewerkeübergreifenden Installation von Photovoltaikanlagen wurde zum 1. September erweitert. Neu einbezogen sind unter anderem Metallbau, Zimmerer- und Holzbau sowie das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk. Darüber informierten die beteiligten Berufsgenossenschaften und Verbände am 8. September.
Die Vereinbarung behandelt Zuständigkeiten, Dacharbeiten und die Qualifizierung elektrotechnisch unterwiesener Personen für abgegrenzte PV-Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Ergänzend wurden Muster für Nachunternehmerverträge überarbeitet. Daraus entsteht keine allgemeine Befugnis für nicht elektrotechnisch qualifizierte Personen, beliebige Elektroarbeiten auszuführen. Die Meldung stützt sich auf die gemeinsame öffentliche Ergebnisdarstellung der BG ETEM; sie beschreibt eine Verbändevereinbarung und keine neue gesetzliche Regelung.
Wasserstoffanlagen: Qualifizierung an Tätigkeiten und Gefährdungen ausrichten
Welche Kenntnisse Beschäftigte für Tätigkeiten an Wasserstoffbetankungs- und Wasserstofffüllanlagen benötigen, erläutert die neue Fachinformation FBHL-025 mit Stand 8. September. Sie unterstützt Unternehmen, die Qualifizierungsverfahren für Bedienung und Arbeiten an Anlagen oder Komponenten aufbauen.
Die Schrift ordnet mögliche Qualifikationsstufen ein und bezieht gasförmigen, flüssigen und Kryodruck-Wasserstoff sowie öffentliche und nicht öffentliche Betankungsanlagen ein. Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung mit den jeweils vorgesehenen Tätigkeiten. Die Information ist eine Umsetzungshilfe zu bestehenden Anforderungen; sie ersetzt weder die notwendige Unterweisung noch eine tätigkeitsbezogene Prüfung der Befähigung.
Kühlschmierstoffe: Aspirationsgefahr tätigkeitsbezogen beurteilen
Die aktualisierte Fachinformation FBHM-049 erläutert, wie Betriebe die Aspirationsgefahr bei Kühlschmierstoffen einordnen können. Gemeint ist das Eindringen einer Flüssigkeit oder eines Feststoffs in die Atemwege, etwa nach Verschlucken. Das ist von der üblichen inhalativen Exposition gegenüber Aerosolen zu unterscheiden.
Die Fassung vom 22. September behandelt Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung sowie Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen. Sie richtet sich an herstellende und anwendende Betriebe. Für die betriebliche Bewertung sind die konkreten Tätigkeiten und Aufnahmewege entscheidend; eine pauschale Entwarnung für alle Kühlschmierstoffe lässt sich daraus nicht ableiten.
DGUV, FBHM-049 „Aspirationsgefahr durch KSS“, Stand 22.09.2026
Ältere Brandschutzzeichen: Eignung statt pauschalen Austausch prüfen
Eine ältere grafische Darstellung allein begründet nach der neuen DGUV-Fachinformation FBFHB-007 keine pauschale Austauschpflicht für Sicherheitszeichen. Bei einer weiteren Nutzung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob die Zeichen geeignet sind und ihre Sicherheitsaussage eindeutig vermitteln.
Die Septemberfassung behandelt außerdem das Nebeneinander alter und neuer Zeichen, Flucht- und Rettungspläne sowie die Bedeutung von Richtungspfeilen. Sie bietet eine Orientierung zur Umsetzung bestehender Anforderungen und setzt keine neue gesetzliche Austauschfrist. Maßgeblich bleiben die für die jeweilige Arbeitsstätte geltenden Vorgaben und die konkrete Bewertung der Kennzeichnung.
DGUV, FBFHB-007 „Sicherheitszeichen im betrieblichen Brandschutz“, Stand September 2026
Atemschutzübungen: Checkliste zur gesundheitlichen Selbsteinschätzung
Die DGUV-Fachinformation FBFHB-017 ergänzt die Vorbereitung von Atemschutzübungen um eine Checkliste zur aktuellen gesundheitlichen Selbsteinschätzung. Die Septemberfassung erläutert, welche Rolle eine medizinische Kontrolle vor Ort spielt und wann Hinweise auf eine eingeschränkte aktuelle Belastbarkeit zu beachten sind.
Die Schrift unterscheidet ausdrücklich zwischen der erforderlichen ärztlichen Eignungsbeurteilung und zusätzlichen Messungen während einer Übung. Eine Kontrolle von Blutdruck oder Herzfrequenz ersetzt die Eignungsbeurteilung nicht. Das Formular und die beschriebenen Abbruchkriterien sind Praxishilfen für Feuerwehren und Ausbildungsstellen; sie sind kein Instrument zur eigenständigen medizinischen Freigabe durch Laien.
DGUV, FBFHB-017 „Medizinische Überwachung bei Atemschutzübungen“, Stand September 2026
Löschanlagen: Lange Verbleibzeiten von Druckgasbehältern sicher bewerten
Druckgasbehälter in stationären Löschanlagen können über lange Zeiträume eingebaut bleiben. Die neue Fachinformation FBFHB-043 macht auf die damit verbundenen Fragen zur Prüfung und zum sicheren Weiterbetrieb aufmerksam.
Die Schrift mit Stand September behandelt insbesondere Schäden, Korrosion und die Abgrenzung zwischen der Funktionsfähigkeit der Löschanlage und dem sicheren Zustand der Druckbehälter. Sie verweist auf die Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln, Herstellerangaben und einschlägige Normen. Prüffristen und mögliche Sonderregelungen sind nach Anlagen- und Behälterart zu beurteilen. Eine allgemeine Freigabe für einen unbegrenzten Weiterbetrieb ergibt sich daraus nicht.
DGUV, FBFHB-043 „Druckgasflaschen in stationären Feuerlöschanlagen“, Stand September 2026
Feuerwehrschutzkleidung: Überarbeitete Auswahlhilfe mit Bewertungsmatrix
Die überarbeitete DGUV Information 205-020 unterstützt Verantwortliche in Feuerwehr und Verwaltung bei Auswahl, Ausschreibung und Benutzung von Feuerwehrschutzkleidung. Die Septemberausgabe berücksichtigt die aktuellen Leistungsanforderungen und Bezeichnungen der DIN EN 469:2020.
Behandelt werden Wärme- und Feuchtigkeitsschutz, Wahrnehmbarkeit, Kennzeichnung sowie Pflege und Reparatur. Ein Anhang bietet ein Beispiel zur Bewertung von Herstellerangeboten; ergänzend ist eine Checkliste mit Berechnungsfunktion verlinkt. Die Auswahlhilfe stellt unterschiedliche Anforderungen und Einsatzprofile dar. Sie ist kein pauschaler Produktvergleich und belegt nicht, dass eine bestimmte Kleidung für jeden Einsatz geeignet ist.
DGUV Information 205-020 „Feuerwehrschutzkleidung“, Ausgabe September 2026
Sägewerke: Hilfe für Beschaffung, Umbau und sicheren Anlagenbetrieb
Die neue Septemberausgabe der DGUV Information 209-038 verbindet technische Schutzmaßnahmen bei der Seitenwarenbearbeitung mit Fragen der Betreiber- und Herstellerverantwortung. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte der Sägewerksindustrie.
Gegenüber der früheren Ausgabe wurden nach Angaben des Herausgebers insbesondere die Teile zu Beschaffung, Umbau und Handel von Maschinen neu gefasst. Ein neues Kapitel behandelt den sicheren Betrieb und die Sicherung von Gefahrbereichen. Unterweisungs- und Arbeitshilfen sowie Mustergefährdungsbeurteilungen ergänzen die Schrift. Diese Meldung beruht auf der offiziellen Inhalts- und Änderungsbeschreibung; der vollständige PDF-Bericht war wegen einer technischen Größenbegrenzung nicht auswertbar.
BGHM/DGUV Information 209-038 „Seitenwarenbearbeitung in Sägewerken“, Ausgabe September 2026
Coworking: Neue Checkliste für sichere und gesunde Arbeitsplätze
Die DGUV Information 211-045 bündelt Empfehlungen für die Auswahl und Nutzung von Coworking Spaces. Die neue Septemberausgabe richtet sich sowohl an Arbeitgeber als auch an Betreiber und Nutzende dieser Arbeitsorte.
Neben Arbeitsumgebung und Arbeitsplatzgestaltung behandelt sie Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sowie Notfallmanagement. Eine Checkliste im Anhang unterstützt die praktische Prüfung. Damit wird deutlich, dass ein verfügbarer Schreibtisch allein die arbeitsschutzbezogene Auswahl nicht abschließt. Die Schrift ist eine Handlungshilfe; ob ein konkreter Arbeitsplatz für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist, muss betrieblich beurteilt werden.
DGUV Information 211-045 „Arbeit in Coworking Spaces“, Ausgabe September 2026
Bauwirtschaft: Neue Führungshilfe für Sicherheitsgespräche und Unterweisung
Kurze Sicherheitsgespräche, aktive Unterweisungen und ein klarer Umgang mit gefährlichen Situationen stehen im Mittelpunkt der neuen BG-BAU-Broschüre „Werkzeuge für sicheres und gesundes Arbeiten“. Sie richtet sich vor allem an Führungskräfte auf Baustellen und in Baubetrieben.
Die Ausgabe mit Stand September verbindet sichere Arbeitsbedingungen und sicheres Verhalten mit Kommunikation und dem Umgang mit Stress. Die Instrumente sollen Führungskräften die praktische Umsetzung im Alltag erleichtern. Die Veröffentlichung ist eine Sammlung von Umsetzungshilfen und keine Wirksamkeitsstudie. Betriebliche Gefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen bleiben für die konkrete Unterweisung maßgeblich.
BG BAU, „Werkzeuge für sicheres und gesundes Arbeiten“, BAS 103, Stand September 2026
Dacharbeiten: Flyer mit Checkliste gegen Absturz und Durchsturz
Der neue BG-BAU-Flyer „Absturzrisiken minimieren: Sicher arbeiten auf dem Dach“ fasst Schutzmaßnahmen für Dacharbeiten zusammen. Die Ausgabe mit Stand September enthält eine Checkliste zur Auswahl und Kontrolle geeigneter Sicherungen.
Die Fragen betreffen unter anderem sichere Zugänge, die Nutzbarkeit von Gerüsten, Absturzkanten und nicht tragfähige Dachflächen. Die Hilfe orientiert sich an der systematischen Gefährdungsbeurteilung und der Rangfolge der Schutzmaßnahmen. Sie lässt sich für die Arbeitsvorbereitung und den Sicherheitscheck vor Ort nutzen. Der Flyer ersetzt die objektspezifische Planung nicht. Im Neuheitenindex wurde er im Oktober angekündigt; die hier genannte Fassung ist auf September datiert.
BG BAU, „Absturzrisiken minimieren: Sicher arbeiten auf dem Dach“, Flyer 809, Stand September 2026
Rollgerüste: Schweizer Checkliste strukturiert die Sicherheitsprüfung
Die Suva hat ihre Checkliste für Rollgerüste mit Ausgabedatum 4. September bereitgestellt. Sie führt durch Planung und Arbeitsvorbereitung, Montage und Nutzung sowie Instruktion und Instandhaltung.
Die Fragen unterstützen dabei, Gefahren und fehlende Maßnahmen im Betrieb systematisch zu erfassen. Verneinte oder nur teilweise erfüllte Prüfpunkte sollen in konkrete Maßnahmen überführt werden. Die Veröffentlichung stammt aus der Schweiz und ist in deren Regelungskontext einzuordnen. Sie bietet eine zusätzliche fachliche Orientierung für deutschsprachige Betriebe, ersetzt aber keine Prüfung der in Deutschland geltenden Anforderungen.
Suva, „Rollgerüste“, Checkliste 67150.D, Ausgabe 04.09.2026
Gefahrenportfolio hilft, Präventionsschwerpunkte zu priorisieren
Mit einer auf den 1. September datierten Anleitung erläutert die Suva, wie Unternehmen ein Gefahrenportfolio aufbauen können. Die Methode ordnet betriebliche Teilprozesse nach Gefahrenpotenzial und der Verfügbarkeit anerkannter Regeln ein.
Das Portfolio soll einen Überblick ermöglichen und sichtbar machen, wo vertiefte Risikobeurteilungen oder zusätzliche Fachkenntnisse benötigt werden. Es ist damit eine Hilfe zur Strukturierung der Präventionsarbeit, keine vollständige Gefährdungsbeurteilung für jede einzelne Tätigkeit. Die Anleitung gehört zum schweizerischen Arbeitsschutzsystem; die in Deutschland erforderlichen Bewertungen und Zuständigkeiten sind gesondert zu beachten.
Suva, „Kennen Sie das Gefahrenpotenzial im Betrieb?“, Anleitung 66105.D, Ausgabe 01.09.2026
Neues OiRA-Bürotool unterstützt die Gefährdungsbeurteilung
Ein neues OiRA-Werkzeug führt Unternehmen schrittweise durch die Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze. Die EU-OSHA stellte das Angebot am 28. September vor. Es behandelt Ergonomie, Beleuchtung und Lüftung ebenso wie Arbeitsorganisation und psychosoziale Risiken.
Auch Belästigung und Gewalt werden berücksichtigt. Die öffentliche Beschreibung betont die Einbeziehung der Beschäftigten, damit die Bewertung die tatsächlichen Arbeitsbedingungen abbildet. Der Toolzugang führte beim Abruf zu einer Anmeldeseite; die Funktionalität wurde deshalb nicht vollständig getestet. Die Meldung beschreibt das neue Angebot anhand der offiziellen Vorstellung. Eine automatische Erfüllung aller deutschen Arbeitsschutzpflichten wird damit nicht zugesagt.
EU-OSHA, „Is your office safe and healthy? Ask OiRA“, Toolvorstellung vom 28.09.2026
ESENER-Werkzeug ermöglicht Vergleiche zwischen drei Erhebungswellen
Die EU-OSHA hat ihr ESENER-Datenwerkzeug um Vergleiche der Erhebungen 2014, 2019 und 2024 erweitert. Darauf weist die Agentur in ihrer Veröffentlichung vom 24. September hin. Die Anwendung soll Entwicklungen etwa bei Beschäftigtenbeteiligung, Digitalisierung und Arbeitsschutzmanagement leichter zugänglich machen.
Neu ist hier die vergleichende Datenaufbereitung, nicht die erstmalige Erhebung sämtlicher angezeigter Ergebnisse. Die Unternehmensbefragungen beschreiben betriebliche Angaben; sie sind keine direkte Messung individueller Erkrankungsrisiken. Die Meldung stützt sich auf die öffentliche Beschreibung der Aktualisierung. Ländervergleiche und Trends sollten anhand der jeweiligen Methodik und verfügbaren Vergleichsgruppen gelesen werden.
F-Gase: Untersuchung überprüft Annahmen zu Rückgewinnung und Entsorgung
Die bisherigen Modellannahmen zu Rückgewinnungsraten, Restfüllständen und Entsorgungsemissionen fluorierter Gase werden durch eine neue UBA-Untersuchung überwiegend bestätigt. Anpassungsbedarf zeigt sich vor allem bei Lebensdauern einzelner Anlagentypen.
Der im September veröffentlichte Forschungsbericht betrachtet unter anderem Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und elektrische Betriebsmittel mit Schwefelhexafluorid. Ziel ist die Verbesserung des deutschen F-Gas-Modells für die nationale Treibhausgasberichterstattung. Es handelt sich um eine Überprüfung von Daten und Berechnungsannahmen, nicht um eine vollständige direkte Messung aller Entsorgungsverluste in Deutschland. Für betriebliche Umweltverantwortliche liefert die Veröffentlichung Hintergrund zur Qualität der verwendeten Emissionsfaktoren.
Beschaffung: Arbeitshilfe verknüpft Lebenszyklus- und CO₂-Kosten
Die zweite Auflage des UBA-Schulungsskripts zum LCC-CO₂-Tool erläutert, wie Beschaffungsentscheidungen neben dem Kaufpreis auch Betriebs-, Lebenszyklus- und Umweltkosten berücksichtigen können. Neu hervorgehoben wird ein ergänzendes Werkzeug zum direkten Vergleich von Angeboten.
Das im September veröffentlichte Skript wurde von Fachleuten des Öko-Instituts und der Öko-Institut Consult erstellt. Es erklärt die Anwendung mit Rechenbeispielen und begleitenden Dateien. Zielgruppe ist vor allem die öffentliche Beschaffung. Die berechneten CO₂-Kosten beruhen auf Annahmen zu Emissionen und Preisen; sie sind keine nachgewiesenen Einsparungen und keine neue Abgabe für jeden Betrieb.
UBA, „Umweltfreundliche Beschaffung – Schulungsskript 2“, LCC-CO₂-Tool, 2. Auflage, September 2026
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der verlinkten Originalveröffentlichungen erstellt.
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