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Webinar

Barrierefreie Websites: Neue Pflicht für Unternehmen

Anforderungen durch das BFSG, praktische Umsetzung und Fristen

Barrierefreiheit wird Pflicht: Seit Juni 2025 verlangt das BFSG barrierefreie Websites und digitale Services. Das Webinar zeigt, welche Anforderungen gelten, wer betroffen ist – und wie Sie das Gesetz rechtlich, technisch und gestalterisch umsetzen.

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Symbolgrafik mit Icons für kognitive, körperliche, auditive und visuelle Beeinträchtigungen auf violettem Button vor Tastatur – steht für digitale Barrierefreiheit nach dem BFSG und Anforderungen an Websites und Online-Dienste
Online
Donnerstag, 23.10.2025, 13:30–16:00 Uhr
199,00 €

Referentin: Karina Filusch

2,5 Zeitstunden nach § 15 FAO
Recht, IT-Recht & Datenschutz, FAO

Webinar

Barrierefreie Websites: Neue Pflicht für Unternehmen

Online
Donnerstag, 23.10.2025, 13:30–16:00 Uhr

Online-Preis

199,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.

Inhalte

Seit dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Webseiten, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Für Marketing-, IT- und Rechtsabteilungen sowie die Geschäftsführung stellen sich damit zentrale Fragen:

  • Bin ich mit meinen digitalen Angeboten vom Gesetz betroffen?

  • Erfüllen unsere Webangebote die Anforderungen der WCAG 2.1?

  • Muss die gesamte Website angepasst werden – etwa für Screenreader, Kontraste, Schriftgrößen oder Tastaturbedienung?

  • Welche Fristen gelten – und welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Das Webinar liefert konkrete Antworten – kompakt, praxisnah und rechtlich fundiert. Es richtet sich an Rechtsanwaltskanzleien, die beratend tätig sind, aber auch an Agenturen und Unternehmensverantwortliche, die digitale Angebote konzipieren oder verantworten.


Schwerpunkte des Webinars:

  • Welche digitalen Angebote sind vom BFSG betroffen?

  • Was bedeutet „barrierefrei“ konkret – technisch, gestalterisch und rechtlich?

  • Was ist Pflicht – und was eher Kür (z.B. eigene Schriftgrößen-Buttons)?

  • Welche Pflichten gelten ab wann – und welche Übergangsfristen sind relevant?

  • Was gilt für bestehende Seiten – und wann gilt ein Relaunch als neues Angebot?

  • Wie testen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit – und was tun, wenn sie nicht konform ist?

  • Checkliste, Praxistipps und abschließende Fragerunde

Zielgruppe

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

  • Fachanwältinnen und Fachanwälte für Informationstechnologierecht

  • Unternehmensjuristinnen und -juristen

  • IT-Verantwortliche

  • Marketing- und Kommunikationsverantwortliche

  • Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer

Referentin

Rechtsanwältin Karina Filusch
Karina Filusch

Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Häufige Fragen

FAQ

Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.

Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.

Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.

Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.

Ja, Sie können Ihre Anmeldung bei Online-Veranstaltungen bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und unkompliziert stornieren – ganz ohne Risiko. Nach dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, indem Sie uns den Namen per E-Mail mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder Rückerstattungen nach der Frist möglich. Weitere Infos finden Sie in den AGB.

Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.

Unsere Online-Veranstaltungen finden über Zoom statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen für Zoom erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version des Zoom-Clients zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.

Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung. Aufzeichnungen der besuchten Online-Veranstaltungen bieten wir aus Datenschutzgründen derzeit nicht an.

Ja! Für größere Gruppen erstellen wir auf Anfrage gerne individuelle Angebote – sprechen Sie uns einfach an. Alternativ bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die wir flexibel an Ihre Anforderungen anpassen. Termin, Inhalte und Ort bestimmen Sie. Oder mieten Sie unsere Räumlichkeiten für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings.

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