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Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Update
Neue Leitfäden der DEHSt sowie geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern eine genaue Prüfung bestehender Prozesse. Dieses Webinar erläutert die Folgen für betroffene Unternehmen und zeigt Lösungen für Berichts-, Melde- und Zahlungspflichten auf.
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Referierende: Uwe Deuerlein, Lukas Bien
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Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
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Gültig für Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Hand
Inhalte
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sollte zum 01. Januar 2027 im Rahmen des Emissionshandels die bisherigen Vorschriften des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ersetzen. Aus politischen Gründen wurde die Einführung jedoch verschoben, sodass für das Jahr 2027 verschiedene Übergangsvorschriften notwendig geworden sind.
Ergänzend hierzu wurden von der DEHSt inzwischen Leitfäden zur Durchführung der Emissionsberichterstattung bereitgestellt, die einige Fragen zur Abwicklung beantworten, in Teilbereichen aber auch zu neuen Fragestellungen führen.
Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Grundlagen der Abwicklung des Zertifikatehandels nach dem BEHG/TEHG, die Konsequenzen und die Abbildung der Leistungsbeziehungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss, die Energiesteueranmeldung und das Zusammenspiel mit dem Emissionsbericht sowie ergänzend mögliche Strategien für die Nachbeschaffung möglicherweise fehlender Zertifikate behandelt werden.
Zudem werden die aktuellen Entwicklungen von Seiten des Gesetzgebers und der DEHSt aufbereitet und vorgestellt.
Schwerpunkte des Webinars:
Das „BEHG - Grundlagen und Änderungen für das Jahr 2027
Das TEHG
Grundlagen: Betroffene Unternehmen, Brennstoffe, Leistungsbeziehungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Belastung: Höhe der Belastung, Abwicklung des Zertifikatehandels
Pflichten für Inverkehrbringer
Meldepflichten
Berichtspflichten
Zahlungsverpflichtungen
Zielgruppe
Vertriebsmitarbeiter und Mitarbeiter von Steuerabteilungen in Stadtwerken, die mit dem Vertrieb von Erdgas bzw. sonstigen Energieerzeugnissen und den Meldepflichten gegenüber dem Hauptzollamt befasst sind.
privatwirtschaftliche Unternehmen, die bereits jetzt am Emissionshandel teilnehmen und über das BEHG/TEHG mit einer möglichen Doppelbelastung bzw. eigenen Umsetzungs- und Meldepflichten konfrontiert werden
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet; sie schließt alle Geschlechter gleichermaßen ein.
Referierende
Uwe Deuerlein
Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | Partner bei PKF Fasselt, Nürnberg
Lukas Bien
Steuerberater bei PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Duisburg
Häufige Fragen
FAQ
Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.
Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.
Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.
Ja, eine kostenfreie Stornierung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wichtig: Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um eine Kooperationsveranstaltung. Es gelten daher die AGB des Veranstalters, die abweichende Regelungen zur Stornierung oder Umbuchung enthalten können. Die entsprechenden AGB finden Sie im Warenkorb.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail. Kurz vor der Veranstaltung werden Ihnen die Zugangsdaten für den virtuellen Seminarraum durch den Veranstalter bereitgestellt.
Skripte und Seminarunterlagen werden Ihnen in der Regel wenige Tage vor der Veranstaltung im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin und Dauer.
Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung und idealerweise ein Mikrofon. Eine Webcam ist nicht zwingend erforderlich.
