Webinar
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) und Wärmegesetz (WärmeG)
Aktuelles zur regulatorischen Neuausrichtung der Wärmewende
Die regulatorische Neuausrichtung der Wärmewende bringt erhebliche Änderungen für Kommunen und Energieversorger. Das Webinar zeigt die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, deren Auswirkungen und die zentralen Herausforderungen für die Praxis.
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Referent: Joachim Held
Webinar
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) und Wärmegesetz (WärmeG)
Online-Preis
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Gültig für Vertreter der öffentlichen Hand
Inhalte
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) war als langfristiger regulatorischer Rahmen für die Dekarbonisierung des Wärmemarkts geplant. Mit der Abschaffung des sog „Heizungsgesetzes“ durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), der Zusammenfassung wärmerechtlicher Vorschriften im neuen Wärmegesetz (WärmeG) und der Einführung einer Grüngasquote nimmt die Bundesregierung eine regulatorische Neuausrichtung für die Dekarbonisierung des Wärmemarkts vor.
Schwerpunkte des Webinars:
Vom GEG zum GMG: Überblick, Gesetzgebungsverfahren - Abschaffung des Heizungsgesetzes, Streichung der §§ 71 ff. GEG, neuer Dekarbonisierungspfad, Grüngasquote, Fördermittel. EU-Gebäuderichtlinien-Novelle (EBPD)
WärmeG: Investitionssicherheit / Verbraucherschutz, wärmerechtlichen Verordnungen, Förderprogramme, Investitionssicherheit für Dekarbonisierungsinvestitionen, Novellierung der AVBFernwärmeV und WärmeLV, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Zielgruppe
Mitarbeiter von Fernwärmeversorgungsunternehmen und Stadtwerken
Mitarbeiter in Kommunen
Mitarbeiter von kommunalen Immobiliengesellschaften, die mit Fragen der kommunalen Wärmeplanung, dem Betrieb von Versorgungsinfrastrukturen (Strom, Gas, Wärme) für den Wärmemarkt und dem Vertrieb und Betrieb von Heizungssystemen in Wohnimmobilien befasst sind
Geschäftsführer und Führungskräfte
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet; sie schließt alle Geschlechter gleichermaßen ein.
Referent
Joachim Held
Mag. rer. publ. | Rechtsanwalt bei RSM Ebner Stolz, Stuttgart
Häufige Fragen
FAQ
Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.
Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.
Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.
Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail. Kurz vor der Veranstaltung werden Ihnen die Zugangsdaten für den virtuellen Seminarraum durch den Veranstalter bereitgestellt.
Die Online-Veranstaltungen unseres Kooperationspartners VKW finden über Adobe Connect statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.
Skripte und Seminarunterlagen werden Ihnen in der Regel wenige Tage vor der Veranstaltung im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
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