Webinar
KI-Führerschein für Geschäftsführer, Führungskräfte und Datenschutzbeauftragte
Schulung zur KI-Kompetenz gemäß Art. 4 KI-Verordnung
Seit 2025 verlangt die KI-Verordnung nachweisbare Kompetenz auf Führungsebene. Das Webinar zeigt, wie Sie KI-Systeme gesetzeskonform steuern, Haftungsrisiken vermeiden und Verantwortung zwischen IT, Datenschutz und Geschäftsführung klar regeln.
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Referierende: Dr. Kuuya Josef Chibanguza, Christian Kuß
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Inhalte
Künstliche Intelligenz verändert die Geschäftswelt – doch mit neuen Chancen gehen auch neue regulatorische Pflichten einher. Die KI-Verordnung (EU-Verordnung 2024/1689) setzt neue Maßstäbe für den verantwortungsvollen Einsatz von KI und verlangt von Unternehmen eine klare KI-Compliance- und Governance-Strategie.
Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende technische und rechtliche KI-Kompetenz verfügt (Art. 4 KI-VO). Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass sämtliche weiteren Anforderungen der Verordnung erfüllt werden – einschließlich ergänzender Vorschriften, z.B. aus dem Datenschutzrecht.
Sind Sie als Geschäftsführung, Führungskraft (z.B. IT-Leitung) oder Datenschutzbeauftragter darauf vorbereitet?
In unserem praxisnahen Webinar vermitteln Ihnen erfahrene Rechtsanwälte nachweisbare KI-Kompetenzen, mit denen Sie den KI-Einsatz in Ihrem Unternehmen rechtssicher gestalten können.
Schwerpunkte des Webinars:
KI im Unternehmen: Technische und rechtliche Grundlagen im Überblick
KI-Verordnung verstehen und anwenden: Welche Anforderungen gelten konkret?
Risikomanagement und Compliance: So implementieren Sie eine rechtssichere KI-Strategie
KI-Governance etablieren: Best Practices für transparente, ethische und DSGVO-konforme Systeme
KI und Datenschutz: Rechtliche Rahmenbedingungen im Einklang mit der DSGVO
Zielgruppe
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Informationstechnologierecht
Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Führungskräfte
Datenschutzbeauftragte
Compliance-Beauftragte
IT-Leiterinnen und -Leiter
Referenten

Dr. Kuuya J. Chibanguza
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht | Partner bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft

Christian Kuß
Rechtsanwalt | Partner bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft
Stimmen
Das sagen Teilnehmende
Erfahren Sie, wie andere das Thema erlebt haben: Echte Eindrücke aus früheren Veranstaltungen – direkt, ehrlich und aus erster Hand.
Sehr inhaltsreich, sehr effizient dargestellt, danke.
Häufige Fragen
FAQ
Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.
Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.
Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.
Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.
Ja, Sie können Ihre Anmeldung bei Online-Veranstaltungen bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und unkompliziert stornieren – ganz ohne Risiko. Nach dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, indem Sie uns den Namen per E-Mail mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder Rückerstattungen nach der Frist möglich. Weitere Infos finden Sie in den AGB.
Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.
Unsere Online-Veranstaltungen finden über Zoom statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen für Zoom erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version des Zoom-Clients zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung. Aufzeichnungen der besuchten Online-Veranstaltungen bieten wir aus Datenschutzgründen derzeit nicht an.
Ja! Für größere Gruppen erstellen wir auf Anfrage gerne individuelle Angebote – sprechen Sie uns einfach an. Alternativ bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die wir flexibel an Ihre Anforderungen anpassen. Termin, Inhalte und Ort bestimmen Sie. Oder mieten Sie unsere Räumlichkeiten für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings.
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