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Webinar

SGB IX: Menschenrechtlicher Behinderungsbegriff

Auswirkungen auf Ansprüche, Teilhabe und rechtliche Abgrenzung

Der menschenrechtliche Behinderungsbegriff nach § 2 SGB IX markiert einen Paradigmenwechsel. Das Webinar zeigt Auswirkungen auf Leistungsansprüche sowie die Wechselwirkungen zu Gleichstellungsgesetzen und Benachteiligungsverboten.

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Säule mit Kapitell vor Gerichtsgebäude, darüber der Schriftzug „SGB IX“ in Rot
Online
Freitag, 21.11.2025, 09:00–11:30 Uhr
199,00 €

Referent: Prof. Dr. Oliver Tolmein

2,5 Zeitstunden nach § 15 FAO
Recht, Sozialrecht, FAO

Webinar

SGB IX: Menschenrechtlicher Behinderungsbegriff

Online
Freitag, 21.11.2025, 09:00–11:30 Uhr

Online-Preis

199,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.

Inhalte

Das Sozialleistungsrecht hat sich für Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich weiterentwickelt. Mit der Übernahme des menschenrechtlichen Behinderungsbegriffs der UN-Behindertenrechtskonvention in § 2 Abs. 1 SGB IX erfolgt ein grundlegender Perspektivwechsel: Behinderung wird nicht mehr als individuelles Defizit, sondern als Ergebnis gesellschaftlicher Barrieren verstanden.

Dieser Paradigmenwechsel wirkt sich auf das gesamte Leistungsrecht aus – nicht nur in der Eingliederungshilfe. Der Begriff der Selbstbestimmung spielt dabei eine zentrale Rolle. Das Seminar beleuchtet, wie sich die Definition von Behinderung auf Leistungsansprüche auswirkt, welche Wechselwirkungen zu Gleichstellungsgesetzen und zum Diskriminierungsverbot nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bestehen und inwiefern sich der Begriff in anderen Leistungsgruppen des SGB IX und darüber hinaus niederschlägt.


Schwerpunkte des Webinars:

  • Wie hat sich der Behinderungsbegriff im Sozialrecht bis heute entwickelt?

  • Wie verbindet der menschenrechtlich geprägte Begriff Leistungsrecht und Antidiskriminierungsrecht?

  • Welche Auswirkungen hat § 2 SGB IX auf Ansprüche, Teilhabevoraussetzungen und rechtliche Abgrenzungen?

  • Inwieweit wirkt der Paradigmenwechsel in andere Sozialgesetzbücher hinein?

Zielgruppe

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit sozialrechtlichem Schwerpunkt

  • Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht

  • Beschäftigte bei Sozialversicherungsträgern (KV, RV, UV, PV) und Leistungsträgern (Körperschaften, Anstalten, Einrichtungen, Behörden)

  • Beschäftigte bei Sozialverbänden

  • Richterinnen und Richter an Sozialgerichten

  • Vertreterinnen und Vertreter von Opferschutz- und Selbstvertretungsorganisationen

Referent

Rechtsanwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein
Prof. Dr. Oliver Tolmein

Rechtsanwalt | Honorarprofessor an der Georg August Universität Göttingen

Häufige Fragen

FAQ

Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.

Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.

Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.

Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.

Ja, Sie können Ihre Anmeldung bei Online-Veranstaltungen bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und unkompliziert stornieren – ganz ohne Risiko. Nach dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, indem Sie uns den Namen per E-Mail mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder Rückerstattungen nach der Frist möglich. Weitere Infos finden Sie in den AGB.

Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.

Unsere Online-Veranstaltungen finden über Zoom statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen für Zoom erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version des Zoom-Clients zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.

Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung. Aufzeichnungen der besuchten Online-Veranstaltungen bieten wir aus Datenschutzgründen derzeit nicht an.

Ja! Für größere Gruppen erstellen wir auf Anfrage gerne individuelle Angebote – sprechen Sie uns einfach an. Alternativ bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die wir flexibel an Ihre Anforderungen anpassen. Termin, Inhalte und Ort bestimmen Sie. Oder mieten Sie unsere Räumlichkeiten für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings.

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