Webinar
SGB IX: Menschenrechtlicher Behinderungsbegriff
Auswirkungen auf Ansprüche, Teilhabe und rechtliche Abgrenzung
Der menschenrechtliche Behinderungsbegriff nach § 2 SGB IX markiert einen Paradigmenwechsel. Das Webinar zeigt Auswirkungen auf Leistungsansprüche sowie die Wechselwirkungen zu Gleichstellungsgesetzen und Benachteiligungsverboten.
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Referent: Prof. Dr. Oliver Tolmein
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SGB IX: Menschenrechtlicher Behinderungsbegriff
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Inhalte
Das Sozialleistungsrecht hat sich für Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich weiterentwickelt. Mit der Übernahme des menschenrechtlichen Behinderungsbegriffs der UN-Behindertenrechtskonvention in § 2 Abs. 1 SGB IX erfolgt ein grundlegender Perspektivwechsel: Behinderung wird nicht mehr als individuelles Defizit, sondern als Ergebnis gesellschaftlicher Barrieren verstanden.
Dieser Paradigmenwechsel wirkt sich auf das gesamte Leistungsrecht aus – nicht nur in der Eingliederungshilfe. Der Begriff der Selbstbestimmung spielt dabei eine zentrale Rolle. Das Seminar beleuchtet, wie sich die Definition von Behinderung auf Leistungsansprüche auswirkt, welche Wechselwirkungen zu Gleichstellungsgesetzen und zum Diskriminierungsverbot nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bestehen und inwiefern sich der Begriff in anderen Leistungsgruppen des SGB IX und darüber hinaus niederschlägt.
Schwerpunkte des Webinars:
Wie hat sich der Behinderungsbegriff im Sozialrecht bis heute entwickelt?
Wie verbindet der menschenrechtlich geprägte Begriff Leistungsrecht und Antidiskriminierungsrecht?
Welche Auswirkungen hat § 2 SGB IX auf Ansprüche, Teilhabevoraussetzungen und rechtliche Abgrenzungen?
Inwieweit wirkt der Paradigmenwechsel in andere Sozialgesetzbücher hinein?
Zielgruppe
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit sozialrechtlichem Schwerpunkt
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht
Beschäftigte bei Sozialversicherungsträgern (KV, RV, UV, PV) und Leistungsträgern (Körperschaften, Anstalten, Einrichtungen, Behörden)
Beschäftigte bei Sozialverbänden
Richterinnen und Richter an Sozialgerichten
Vertreterinnen und Vertreter von Opferschutz- und Selbstvertretungsorganisationen
Referent

Prof. Dr. Oliver Tolmein
Rechtsanwalt | Honorarprofessor an der Georg August Universität Göttingen
Häufige Fragen
FAQ
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Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.
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Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung. Aufzeichnungen der besuchten Online-Veranstaltungen bieten wir aus Datenschutzgründen derzeit nicht an.
Ja! Für größere Gruppen erstellen wir auf Anfrage gerne individuelle Angebote – sprechen Sie uns einfach an. Alternativ bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die wir flexibel an Ihre Anforderungen anpassen. Termin, Inhalte und Ort bestimmen Sie. Oder mieten Sie unsere Räumlichkeiten für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings.
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