Webinar
SGB IX: Das Persönliche Budget
Rechtsprechung, Streitfragen und Handlungsansätze
Das nach § 29 SGB IX neu geregelte Persönliche Budget stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, bringt aber auch Pflichten und Konfliktpotenzial mit sich. Das Webinar zeigt aktuelle Urteile, typische Fallstricke und konkrete Handlungsoptionen.
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Referent: Prof. Dr. Oliver Tolmein
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SGB IX: Das Persönliche Budget
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Inhalte
Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde es in § 29 SGB IX neu geregelt – und ist für alle Sozialleistungsträger relevant, die Teilhabeleistung erbringen.
In der Praxis ist es ein wirkungsvolles, zugleich aber anspruchsvolles Instrument: Die Freiheit, das Budget eigenverantwortlich zu verwalten, verlangt Kenntnisse, Organisation, Entscheidungsfähigkeit und Mut. Leistungsberechtigte übernehmen eine Art unternehmerische Verantwortung für ihre Teilhabe. Gleichzeitig stehen Leistungsträger in der Pflicht, die Verwendung öffentlicher Mittel zu überwachen und die Qualität der Leistungen sicherzustellen.
Inzwischen liegt wegweisende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und mehrerer Landessozialgerichte vor. Sie konkretisiert zentrale Regelungen und weist den Beteiligten den Weg. Das Seminar führt systematisch in die rechtlichen Anforderungen ein, erläutert die gerichtliche Auslegung einzelner Bestimmungen und zeigt praxisnahe Handlungsansätze aus Sicht der Träger. Auch die Perspektiven und Forderungen von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden werden einbezogen.
Schwerpunkte des Webinars:
Was sind Leistungen zur Teilhabe und warum sind sie rechtlich relevant?
Wie wichtig ist die Zielvereinbarung und welche Zukunft hat sie?
Wie lässt sich Qualität im Rahmen des Persönlichen Budgets selbstbestimmt sichern?
Wie funktioniert das Persönliche Budget für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen?
Was ermöglicht die Budgetassistenz und was darf sie kosten?
Wie wird ein Persönliches Budget abgerechnet und welche Fallstricke es gibt?
Zielgruppe
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit sozialrechtlichem Schwerpunkt
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht
Beschäftigte bei Sozialversicherungsträgern (KV, RV, UV, PV) und Leistungsträgern (Körperschaften, Anstalten, Einrichtungen, Behörden)
Beschäftigte bei Sozialverbänden
Richterinnen und Richter an Sozialgerichten
Vertreterinnen und Vertreter von Opferschutz- und Selbstvertretungsorganisationen
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Referent

Prof. Dr. Oliver Tolmein
Rechtsanwalt | Honorarprofessor an der Georg August Universität Göttingen
Häufige Fragen
FAQ
Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.
Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.
Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.
Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.
Ja, Sie können Ihre Anmeldung bei Online-Veranstaltungen bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und unkompliziert stornieren – ganz ohne Risiko. Nach dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, indem Sie uns den Namen per E-Mail mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder Rückerstattungen nach der Frist möglich. Weitere Infos finden Sie in den AGB.
Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.
Unsere Online-Veranstaltungen finden über Zoom statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen für Zoom erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version des Zoom-Clients zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung. Aufzeichnungen der besuchten Online-Veranstaltungen bieten wir aus Datenschutzgründen derzeit nicht an.
Ja! Für größere Gruppen erstellen wir auf Anfrage gerne individuelle Angebote – sprechen Sie uns einfach an. Alternativ bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die wir flexibel an Ihre Anforderungen anpassen. Termin, Inhalte und Ort bestimmen Sie. Oder mieten Sie unsere Räumlichkeiten für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings.
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