Webinar
StaRUG: Unternehmensrestrukturierung in der Praxis
Rechtsrahmen, Gesellschafterfragen, strukturelle Veränderungen und aktuelle Entwicklungen
Das StaRUG eröffnet neue Wege zur frühzeitigen Sanierung. Erfahren Sie, wie Sie Restrukturierungspläne effektiv umsetzen, Gläubiger rechtssicher einbinden und mit Stabilisierungsmaßnahmen strukturelle Veränderungen ermöglichen.
Mehr erfahren
Referent: Tom Braegelmann
Webinar
StaRUG: Unternehmensrestrukturierung in der Praxis
Online-Preis
Inhalte
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet weitreichende Möglichkeiten – nicht nur zur Änderung der Gesellschafterstruktur, sondern auch für umfassende Anpassungen in den finanziellen Strukturen von Unternehmen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eröffnet es Wege zur außergerichtlichen Sanierung. Es gewährt Schutz vor dem Insolvenzverfahren, indem es eine frühzeitige Restrukturierung ermöglicht.
Zentrales Instrument ist der Restrukturierungsplan, der eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern anstrebt. Gerade für KMU ist dieses Verfahren bedeutsam, da es flexibel an die individuelle Unternehmensstruktur angepasst werden kann. In diesem Webinar werden zentrale Fragen zur Anwendung des StaRUG praxisnah behandelt.
Beispiele wie die Leoni AG – mit einem umfassenden Kapitalschnitt und dem Ausscheiden der Minderheitsaktionäre (Verfassungsbeschwerde erfolglos) – sowie Spark Networks SE zeigen, wie das StaRUG nicht nur den Fortbestand eines Unternehmens sichern, sondern auch tiefgreifende strukturelle Veränderungen ermöglichen kann.
Schwerpunkte des Webinars:
Gesellschafterbeschluss
Die umstrittene Frage, ob ein Beschluss der Gesellschafter erforderlich ist
Strukturveränderung ohne Zustimmung
Inwieweit tiefgreifende Änderungen auch ohne Zustimmung aller Gesellschafter möglich sindStabilisierungsanordnung (§§ 49 ff. StaRUG)
Aussetzung von Vollstreckungen und anderen Gläubigermaßnahmen zum Schutz des RestrukturierungsvorhabensVerfahrensvorbereitung
Warum frühzeitige Abstimmung mit relevanten Akteuren – einschließlich nachrangiger Gläubiger – entscheidend für den Erfolg des Restrukturierungsplans ist
Zielgruppe
Rechtsanwälte
Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
Bank- und Unternehmensjuristen
Insolvenzverwalter
Unternehmensberater
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Geschäftsführer
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet; sie schließt alle Geschlechter gleichermaßen ein.
Referent

Tom Braegelmann
Rechtsanwalt und Attorney and Counsellor at Law (New York) | Of Counsel bei Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stimmen
Das sagen Teilnehmende
Erfahren Sie, wie andere das Thema erlebt haben: Echte Eindrücke aus früheren Veranstaltungen – direkt, ehrlich und aus erster Hand.
Sehr guter Vortrag mit umfassender Darstellung des StaRUG zu keiner Zeit langweilig.
Häufige Fragen
FAQ
Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.
Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.
Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.
Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.
Ja, Sie können Ihre Anmeldung bei Online-Veranstaltungen bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und unkompliziert stornieren – ganz ohne Risiko. Nach dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, indem Sie uns den Namen per E-Mail mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder Rückerstattungen nach der Frist möglich. Weitere Infos finden Sie in den AGB.
Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.
Unsere Online-Veranstaltungen finden über Zoom statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen für Zoom erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version des Zoom-Clients zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung. Aufzeichnungen der besuchten Online-Veranstaltungen bieten wir aus Datenschutzgründen derzeit nicht an.
Ja! Für größere Gruppen erstellen wir auf Anfrage gerne individuelle Angebote – sprechen Sie uns einfach an. Alternativ bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die wir flexibel an Ihre Anforderungen anpassen. Termin, Inhalte und Ort bestimmen Sie. Oder mieten Sie unsere Räumlichkeiten für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings.