Webinar
Neue Entwicklungen im Bereich des steuerlichen Querverbunds
Rechtslage und Gestaltungsmöglichkeiten für Kommunen und ihre Unternehmen
Die Rechtsprechung zur Kettenzusammenfassung, der Nichtanwendungserlass sowie das beihilferechtliche Verfahren „WestVerkehr“ stellen den steuerlichen Querverbund in Frage. Das Webinar zeigt praktische Auswirkungen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.
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Referent: Marcel Reinke
Webinar
Neue Entwicklungen im Bereich des steuerlichen Querverbunds
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Gültig für Vertreter der öffentlichen Hand
Inhalte
Der steuerliche Querverbund ist ein unverzichtbares Instrument zur Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge. Er erlaubt es Kommunen, Verluste aus defizitären, aber gesellschaftlich essenziellen Bereichen - wie den ÖPNV oder Bäderbetrieb - mit Gewinnen aus profitablen Tätigkeiten, etwa der Energieversorgung, steuerlich zu verrechnen. Doch neue rechtliche Entwicklungen stellen die bisherige Praxis in Frage:
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Kettenzusammenfassung und der Nichtanwendungserlass des BMF.
Das beihilferechtliche Verfahren WestVerkehr wirft die Frage auf, ob der Querverbund nach EU-Recht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren ist.
Im Koalitionsvertrag 2025 zwischen SPD und CDU wird der Querverbund politisch gestützt, aber die konkrete Ausgestaltung bleibt unklar.
Darstellung der Auswirkungen und der offenen Fragen im Hinblick auf das BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025
Das Seminar vermittelt fundiertes Wissen zu diesen Entwicklungen, zeigt deren praktische Konsequenzen auf und bietet Handlungsempfehlungen für Kommunen und ihre Unternehmen.
Schwerpunkte des Webinars:
Steuerlicher Querverbund – Definition, Varianten
Gestaltungsmöglichkeiten
Aktuelle BFH-Urteile
Verfahren ‚WestVerkehr‘
BMF-Schreiben bzgl. Alternativen zu BHKW
Zielgruppe
Mitarbeiter von Kommunal- und Kreisverwaltungen, die über die Gewährung von Zuwendungen entscheiden (z.B. Kämmereien, Wirtschaftsförderungen, Jugend- und Sportämter etc)
Geschäftsführer kommunaler Unternehmen und leitende Mitarbeiter, die sich einen Überblick verschaffen wollen
Mitarbeiter in Rechtsabteilungen
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet; sie schließt alle Geschlechter gleichermaßen ein.
Referent
Marcel Reinke
Rechtsanwalt und Steuerberater | Associate Partner bei Rödl, Nürnberg
Häufige Fragen
FAQ
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Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.
Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.
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Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail. Kurz vor der Veranstaltung werden Ihnen die Zugangsdaten für den virtuellen Seminarraum durch den Veranstalter bereitgestellt.
Die Online-Veranstaltungen unseres Kooperationspartners VKW finden über Adobe Connect statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.
Skripte und Seminarunterlagen werden Ihnen in der Regel wenige Tage vor der Veranstaltung im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
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