Webinar
Einführung eines Tax Compliance Management Systems bei der öffentlichen Hand
Die sieben Grundelemente eines TCMS und die Bedeutung für die öffentlichen Verwaltung
Die Ausweitung der Steuerpflicht durch § 2b UStG stellt die öffentliche Hand vor neue organisatorische Herausforderungen. Das Webinar zeigt praxisnah, wie ein Tax Compliance Management System aufgebaut und rechtssicher umgesetzt werden kann.
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Referent: Matthias Menebröcker
Webinar
Einführung eines Tax Compliance Management Systems bei der öffentlichen Hand
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Gültig für Vertreter der öffentlichen Hand
Inhalte
Mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Körperschaften des öffentlichen Rechts durch § 2b UStG kommt es zur massiven Ausweitung der Steuerpflicht.
Dies hat zur Folge, dass organisatorische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die neuen Steuerpflichten pünktlich und vollständig erfüllen zu können. Ein wesentlicher Bestandteil dieser organisatorischen Herausforderung ist die Schaffung eines funktionierenden Tax Compliance Management Systems (sog. TCMS).
Ein solches stellt nicht nur den wichtigen Informationsfluss sicher, sondern schützt auch vor dem Steuerstrafrecht. In der Praxis wird auf die sieben Grundelemente des IDW PS 980 (Compliance-Kultur, -Ziele, -Risiken, -Programm, -Organisation, -Kommunikation sowie Überwachung/Verbesserung) zurückgegriffen.
Schwerpunkte des Webinars:
Bedeutung von Tax Compliance in der öffentlichen Verwaltung
Sieben Grundelemente eines Tax Compliance Management Systems
Konkrete Umsetzung der Grundelemente in der Praxis
Implementierung eines Tax Compliance Management Systems bei Körperschaften des öffentlichen Rechts
Zielgruppe
Kämmerer
Mitarbeiter von Kämmereien und Finanzverwaltungen
Buchhaltungskräfte sowie alle Bearbeiter in öffentlichen Einrichtungen, die potentiell umsatzsteuerpflichtige Leistungen abzurechnen haben
Rechnungsprüfer und leitende Mitarbeiter, die sich einen Überblick über die umsatzsteuerrechtlichen Neuregelungen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand verschaffen wollen
Steuerkanzleien, die Steuererklärungen für Einrichtungen der öffentlichen Hand zu fertigen haben
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet; sie schließt alle Geschlechter gleichermaßen ein.
Referent
Matthias Menebröcker
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht | Managing Associate bei der KMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf
Häufige Fragen
FAQ
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Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung und idealerweise ein Mikrofon. Eine Webcam ist nicht zwingend erforderlich.
