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Webinar

Umsatzsteuer bei Tickets und Veranstaltungen

Besonderheiten, Fallstricke und aktuelle Praxisfragen

Die Umsatzsteuer ist maßgeblich abhängig von der Art der erbrachten Leistung. Das Webinar erläutert typische Abgrenzungsfragen und beleuchtet Praxisfälle aus den Bereichen Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Ticketverkauf und Plattformen.

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Online
Dienstag, 03.11.2026, 10:00–12:00 Uhr
199,00 €

Referent: Dr. Hans-Martin Grambeck

2 Zeitstunden nach § 15 FAO
Steuern, Steuerrecht, FAO

Webinar

Umsatzsteuer bei Tickets und Veranstaltungen

Online
Dienstag, 03.11.2026, 10:00–12:00 Uhr

Online-Preis

199,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.

Ab 3 Teilnehmenden erhalten Sie 15 % Rabatt. Für größere Gruppen empfehlen wir eine Buchung als Inhouse-Schulung – wahlweise online oder vor Ort, mit freier Terminwahl und exklusiv für Ihr Unternehmen. Jetzt mehr erfahren!

Inhalte

Veranstaltungsleistungen und der Verkauf von Eintrittskarten werfen im Umsatzsteuerrecht vielfältige Fragen auf. Während es bei reinen Inlandssachverhalten insbesondere auf die zutreffende Anwendung des ermäßigten Steuersatzes oder einer Steuerbefreiung ankommt, sind bei grenzüberschreitenden Konstellationen darüber hinaus die Regelungen zum Leistungsort und zur Steuerschuldnerschaft zu berücksichtigen.

Beim Vertrieb von Eintrittskarten über Ticketplattformen ist zudem zu prüfen, ob die Plattform Teil einer umsatzsteuerlich fingierten Leistungskette ist. Das Webinar erläutert diese und weitere Fragestellungen anhand praxisnaher Beispiele und zeigt typische Besonderheiten und Fallstricke auf.


Schwerpunkte des Webinars:

  • Abgrenzung verschiedener Leistungsarten: Eintrittskarte, Veranstaltungsleistung, elektronische Leistung, Reiseleistung, Bildungsleistung

  • Leistungsort bei grenzüberschreitenden Angeboten: die Mär von der „einheitlichen“ Veranstaltungsleistung

  • Eintrittskarten: Wer schuldet die Umsatzsteuer?

  • Ticket plus Übernachtung: Wann gelten die Vorschriften für Reiseleistungen?

  • Verkauf von Eintrittskarten über Plattformen: Abgrenzung von Vermittler, Kommissionär und Eigenhändler

  • Verkauf aufgezeichneter Inhalte

  • Virtuelle Veranstaltungen: Besteuerung im One-Stop-Shop (OSS)

  • (Grenzüberschreitende) Bildungsleistungen: Zweifel bei der Anwendbarkeit des FernUSG und Befreiung bei ausländischen Teilnehmern

Zielgruppe

  • Steuerberaterinnen und Steuerberater

  • Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht

Referent

Steuerberater Dr. Hans-Martin Grambeck
Dr. Hans-Martin Grambeck

Steuerberater | Geschäftsführer der nesemann & grambeck umsatz | steuer | beratung StBG

Häufige Fragen

FAQ

Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.

Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.

Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.

Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.

Ja, Sie können Ihre Anmeldung bei Online-Veranstaltungen bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und unkompliziert stornieren – ganz ohne Risiko. Nach dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, indem Sie uns den Namen per E-Mail mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder Rückerstattungen nach der Frist möglich. Weitere Infos finden Sie in den AGB.

Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.

Unsere Online-Veranstaltungen finden über Zoom statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen für Zoom erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version des Zoom-Clients zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.

Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung.

Die Online-Veranstaltungen werden mit Zoom durchgeführt und aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen erfolgen ausschließlich zu internen Zwecken und werden nicht bereitgestellt. Sie haben die Möglichkeit, bei der Einwahl einen verkürzten Namen zu verwenden und während der gesamten Teilnahme die Kamera und das Mikrofon ausgeschaltet zu lassen, sodass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das erforderliche Minimum beschränkt werden kann. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ja! Ab 3 Teilnehmenden erhalten Sie 15 % Rabatt. Für größere Gruppen empfehlen wir eine Buchung als Inhouse-Schulungen – wahlweise online oder vor Ort, mit freier Terminwahl und exklusiv für Ihr Unternehmen. Alternativ bieten wir unsere Räumlichkeiten zur Miete für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings an.

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