Webinar
Cyber Resilience Act und Produktsicherheit
Neue Compliance-Pflichten für digitale Produkte
Digitale Produkte müssen künftig strengere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das Webinar gibt einen Überblick über die zentralen Anforderungen des Cyber Resilience Act und zeigt, wie sie in bestehende Produkt-Compliance-Strukturen integriert werden.
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Referierende: Franziska Tilgner, Benedikt Stücker
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Cyber Resilience Act und Produktsicherheit
Online-Preis
Ab 3 Teilnehmenden erhalten Sie 15 % Rabatt. Für größere Gruppen empfehlen wir eine Buchung als Inhouse-Schulung – wahlweise online oder vor Ort, mit freier Terminwahl und exklusiv für Ihr Unternehmen. Jetzt mehr erfahren!
Inhalte
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) schafft die EU erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Hersteller, Importeure und Händler stehen damit vor erheblich erweiterten Anforderungen: Cybersecurity wird verpflichtender Bestandteil der Produktsicherheit, und das über den gesamten Lebenszyklus hinweg.
Der CRA steht jedoch nicht isoliert, sondern fügt sich in das bestehende europäische Produktsicherheitsrecht ein. Unternehmen müssen daher nicht nur neue Vorgaben umsetzen, sondern auch das Zusammenspiel mit bestehenden Regelungen – insbesondere im Hinblick auf CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung – verstehen und praktisch handhabbar machen.
Das Webinar gibt einen strukturierten Überblick über die zentralen Anforderungen des Cyber Resilience Act und zeigt, wie diese in bestehende Produkt-Compliance-Strukturen integriert werden können. Ein besonderer Fokus liegt auf der Verzahnung von Cybersecurity- und Produktsicherheitsrecht sowie auf praxisnahen Umsetzungsfragen für Unternehmen.
Schwerpunkte des Webinars:
Anwendungsbereich und Systematik des Cyber Resilience Act
Cybersecurity als Bestandteil der Produktsicherheit: neue Anforderungen an Hersteller
Zusammenspiel von CRA und klassischem Produktsicherheitsrecht (insb. ProdSG und CE-Regime)
Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken entlang der Lieferkette
Umsetzung in der Praxis: Von Security-by-Design bis Vulnerability Management
Zielgruppe
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Informationstechnologierecht
Unternehmensjuristinnen und -juristen
Compliance-Beauftragte
Risikomanagerinnen und Risikomanager
IT-Verantwortliche
Datenschutzbeauftragte
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Vorstände
Referierende
Franziska Tilgner
Rechtsanwältin, LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Benedikt Stücker
Rechtsanwalt, LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Häufige Fragen
FAQ
Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.
Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.
Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.
Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.
Ja, Sie können Ihre Anmeldung bei Online-Veranstaltungen bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und unkompliziert stornieren – ganz ohne Risiko. Nach dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, indem Sie uns den Namen per E-Mail mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder Rückerstattungen nach der Frist möglich. Weitere Infos finden Sie in den AGB.
Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.
Unsere Online-Veranstaltungen finden über Zoom statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen für Zoom erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version des Zoom-Clients zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung.
Die Online-Veranstaltungen werden mit Zoom durchgeführt und aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen erfolgen ausschließlich zu internen Zwecken und werden nicht bereitgestellt. Sie haben die Möglichkeit, bei der Einwahl einen verkürzten Namen zu verwenden und während der gesamten Teilnahme die Kamera und das Mikrofon ausgeschaltet zu lassen, sodass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf das erforderliche Minimum beschränkt werden kann. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ja! Ab 3 Teilnehmenden erhalten Sie 15 % Rabatt. Für größere Gruppen empfehlen wir eine Buchung als Inhouse-Schulungen – wahlweise online oder vor Ort, mit freier Terminwahl und exklusiv für Ihr Unternehmen. Alternativ bieten wir unsere Räumlichkeiten zur Miete für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings an.
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