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Webinar

Einführung in das EU-Beihilfenrecht

Grundlagen und Praxisfragen

Wann sind kommunale Zuschüsse beihilferechtlich zulässig? Das Webinar zeigt, wie Fördermaßnahmen rechtssicher ausgestaltet werden, welche Rechtfertigungsmechanismen bestehen und welche Neuerungen seit 2026 zu beachten sind.

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Euro-Münzen vor EU-Flagge als Symbol für Beihilfen und EU-Recht
Online
Mittwoch, 30.09.2026, 10:00–12:00 Uhr
225,00 €

Referent: Dr. Marc Dinkhoff

Recht, Öffentliche Hand

Webinar

Einführung in das EU-Beihilfenrecht

Online
Mittwoch, 30.09.2026, 10:00–12:00 Uhr

Online-Preis

225,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.

Online-Sonderpreis

Gültig für Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Hand

180,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.

Veranstalter

Bei diesem Webinar handelt es sich um eine Kooperationsveranstaltung. Veranstalter ist die VKW Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft GmbH.

VKW Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft GmbH

Inhalte

Kommunen können aus den unterschiedlichsten (politischen wie kommunalrechtlichen) Gründen ein Interesse an der Unterstützung Dritter haben. Oftmals wird hierbei übersehen, dass es sich bei Zuschüssen der öffentlichen Hand schnell um eine nach Art. 107 AEUV verbotene Beihilfe handeln kann.

Der Umgang deutscher Kommunen mit dem EU-Beihilfenrecht wurde durch die Europäische Kommission bereits scharf kritisiert. In 49 von der Europäischen Kommission überprüften Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung bestanden Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

Auch wenn die Kriterien für eine rechtswidrige Beihilfe schnell erfüllt sind, bedeutet dies glücklicherweise nicht automatisch die Unzulässigkeit des fraglichen Vorhabens. Das europäische Beihilfenrecht kennt nämlich verschiedene Rechtfertigungsmechanismen (z.B. De-minimis-Verordnung, AGVO, Betrauung nach Freistellungsbeschluss) mithilfe derer Transaktionen zulässig gestaltet werden können.

Im Online-Seminar wird erläutert, wann eine verbotene Beihilfe vorliegt und welche Ausnahmeregelungen es gibt. Einbezogen werden die neuesten Entscheidungen der europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs und auch der neue Freistellungsbeschluss, welcher seit dem 01. Januar 2026 Änderungen für bestehende und kommende Betrauungsakten gebracht hat.


Schwerpunkte des Webinars:

  • Beihilfenbegriff: Staatliche Mittel, Unternehmenseigenschaft, Selektivität, Begünstigung, Wettbewerbsverfälschender Charakter, Handelsbeeinträchtigung

  • Ausnahmsweise Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt: De-minimis-Verordnung, DAWI-Paket der Kommission, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

  • Beihilfenkontrolle durch die Kommission: Anzeige- und Genehmigungsverfahren, Rückabwicklung der Beihilfengewährung, Schutz von Altbeihilfen

Referent

Dr. Marc Dinkhoff, Rechtsanwalt
Dr. Marc Dinkhoff

Rechtsanwalt | Partner bei Wolter Hoppenberg, Münster

Häufige Fragen

FAQ

Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.

Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.

Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.

Ja, eine kostenfreie Stornierung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wichtig: Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um eine Kooperationsveranstaltung. Es gelten daher die AGB des Veranstalters, die abweichende Regelungen zur Stornierung oder Umbuchung enthalten können. Die entsprechenden AGB finden Sie im Warenkorb.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail. Kurz vor der Veranstaltung werden Ihnen die Zugangsdaten für den virtuellen Seminarraum durch den Veranstalter bereitgestellt.

Skripte und Seminarunterlagen werden Ihnen in der Regel wenige Tage vor der Veranstaltung im PDF-Format zur Verfügung gestellt.

Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin und Dauer.

Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung und idealerweise ein Mikrofon. Eine Webcam ist nicht zwingend erforderlich.

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