Webinar
Einführung in das EU-Beihilfenrecht
Grundlagen und Praxisfragen
Wann sind kommunale Zuschüsse beihilferechtlich zulässig? Das Webinar zeigt, wie Fördermaßnahmen rechtssicher ausgestaltet werden, welche Rechtfertigungsmechanismen bestehen und welche Neuerungen seit 2026 zu beachten sind.
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Referent: Dr. Marc Dinkhoff
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Einführung in das EU-Beihilfenrecht
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Gültig für Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Hand
Inhalte
Kommunen können aus den unterschiedlichsten (politischen wie kommunalrechtlichen) Gründen ein Interesse an der Unterstützung Dritter haben. Oftmals wird hierbei übersehen, dass es sich bei Zuschüssen der öffentlichen Hand schnell um eine nach Art. 107 AEUV verbotene Beihilfe handeln kann.
Der Umgang deutscher Kommunen mit dem EU-Beihilfenrecht wurde durch die Europäische Kommission bereits scharf kritisiert. In 49 von der Europäischen Kommission überprüften Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung bestanden Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
Auch wenn die Kriterien für eine rechtswidrige Beihilfe schnell erfüllt sind, bedeutet dies glücklicherweise nicht automatisch die Unzulässigkeit des fraglichen Vorhabens. Das europäische Beihilfenrecht kennt nämlich verschiedene Rechtfertigungsmechanismen (z.B. De-minimis-Verordnung, AGVO, Betrauung nach Freistellungsbeschluss) mithilfe derer Transaktionen zulässig gestaltet werden können.
Im Online-Seminar wird erläutert, wann eine verbotene Beihilfe vorliegt und welche Ausnahmeregelungen es gibt. Einbezogen werden die neuesten Entscheidungen der europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs und auch der neue Freistellungsbeschluss, welcher seit dem 01. Januar 2026 Änderungen für bestehende und kommende Betrauungsakten gebracht hat.
Schwerpunkte des Webinars:
Beihilfenbegriff: Staatliche Mittel, Unternehmenseigenschaft, Selektivität, Begünstigung, Wettbewerbsverfälschender Charakter, Handelsbeeinträchtigung
Ausnahmsweise Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt: De-minimis-Verordnung, DAWI-Paket der Kommission, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Beihilfenkontrolle durch die Kommission: Anzeige- und Genehmigungsverfahren, Rückabwicklung der Beihilfengewährung, Schutz von Altbeihilfen
Referent
Dr. Marc Dinkhoff
Rechtsanwalt | Partner bei Wolter Hoppenberg, Münster
Häufige Fragen
FAQ
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Skripte und Seminarunterlagen werden Ihnen in der Regel wenige Tage vor der Veranstaltung im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin und Dauer.
Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung und idealerweise ein Mikrofon. Eine Webcam ist nicht zwingend erforderlich.
