Webinar
Influencer und Steuern
Steuerpflicht, Dokumentation, Betriebsprüfung und Sanktionen
Influencer erzielen teils hohe Einnahmen und geraten verstärkt ins Visier der Finanzverwaltung. Dieses Webinar zeigt, wie Einnahmen und Sachzuwendungen steuerlich eingeordnet, die Dokumentation sichergestellt und Nachforderungen vermieden werden.
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Referent: Gregor Danielmeyer
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Influencer und Steuern
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Inhalte
Influencer-Marketing bleibt ein steuerliches Hochrisikofeld. Auf Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch werden teils erhebliche Einnahmen erzielt, die zunehmend ins Visier der Steuerfahnder geraten.
Entsprechend haben Finanzverwaltungen ihre Prüfungen deutlich intensiviert: In mehreren Bundesländern wurden spezialisierte Einheiten eingerichtet, die Plattformdaten systematisch auswerten und neue Kontrollmechanismen einsetzen. Im Fokus stehen nicht nur Geldzahlungen, sondern auch Sachzuwendungen wie Gratisprodukte, Reisen oder Events. Ebenso rücken besondere Konstellationen wie minderjährige „Kidfluencer“ oder internationale Kooperationen immer stärker in den Blick.
Wer Einnahmen oder Zuwendungen nicht ordnungsgemäß dokumentiert, verstößt gegen Aufzeichnungspflichten und riskiert hohe Steuernachzahlungen, Zinsen sowie Geld- und in Extremfällen sogar Freiheitsstrafen.
Dieses Webinar zeigt kompakt und praxisnah, wie sich Einnahmen und Leistungen rechtssicher behandeln lassen, ab wann Steuerpflicht entsteht, welche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten gelten und welche aktuellen Prüfstrategien die Finanzverwaltung verfolgt.
Schwerpunkte des Webinars:
Beginn der Steuerpflicht: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
Einnahmequellen einordnen: Werbung, Affiliate-Links, Streaming, digitale Produkte, NFTs, Sachzuwendungen
Aufzeichnungspflichten: Anforderungen an Dokumentation, Bewertung und Nachweise für Geld- und Sachleistungen
Besondere Konstellationen: Minderjährige „Kidfluencer“ und internationale Kooperationen
Risiken für Unternehmen: steuerliche Folgen bei Kooperationen mit Influencern
Aktuelle Prüfungsstrategien: Betriebsprüfung, digitaler Datenzugriff, Kontrollmechanismen der Finanzverwaltung
Best Practices: Handlungsempfehlungen aus Beratung und Finanzverwaltung
Zielgruppe
Steuerberaterinnen und Steuerberater
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Leitungen der Bereiche Finanz- und Rechnungswesen
Medienberatungen von Influencern
Influencer-Agenturen
Referent

Gregor Danielmeyer
Dipl. Finanzwirt (FH) I Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Häufige Fragen
FAQ
Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.
Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.
Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.
Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.
Ja, Sie können Ihre Anmeldung bei Online-Veranstaltungen bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und unkompliziert stornieren – ganz ohne Risiko. Nach dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, indem Sie uns den Namen per E-Mail mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder Rückerstattungen nach der Frist möglich. Weitere Infos finden Sie in den AGB.
Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.
Unsere Online-Veranstaltungen finden über Zoom statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen für Zoom erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version des Zoom-Clients zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung. Aufzeichnungen der besuchten Online-Veranstaltungen bieten wir aus Datenschutzgründen derzeit nicht an.
Ja! Für größere Gruppen erstellen wir auf Anfrage gerne individuelle Angebote – sprechen Sie uns einfach an. Alternativ bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die wir flexibel an Ihre Anforderungen anpassen. Termin, Inhalte und Ort bestimmen Sie. Oder mieten Sie unsere Räumlichkeiten für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings.