Webinar
KI-Führerschein für HR
Schulung zur KI-Kompetenz gemäß Art. 4 KI-Verordnung – mit Ausblick auf den Digital-Omnibus
Seit Inkrafttreten der KI-Verordnung ist der Kompetenznachweis beim KI-Einsatz Pflicht. Das Webinar zeigt Pflichten, Risiken und Empfehlungen für HR-Verantwortliche sowie mögliche Entlastungen durch den geplanten Digital-Omnibus der EU.
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Referierende: Dr. Matthias Köhler, Isabell Marie Guntermann, Dr. Adrian Schürgers
Webinar
KI-Führerschein für HR
Online-Preis
Ab 3 Teilnehmenden erhalten Sie 15 % Rabatt. Für größere Gruppen empfehlen wir Ihnen unsere Inhouse-Schulungen.
Inhalte
Seit dem 2. Februar 2025 gilt die EU-KI-Verordnung (AI-Act) – mit weitreichenden Pflichten für Unternehmen, die KI in HR-Prozessen einsetzen. Spätestens ab dem 2. August 2026 greifen die vollständigen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme. Wer dann keine belastbaren Schulungs-, Dokumentations- und Governance-Strukturen nachweisen kann, riskiert Bußgelder, persönliche Haftung und Compliance-Verstöße.
HR-Teams tragen eine zentrale Verantwortung: Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet alle Beteiligten zum Kompetenznachweis beim KI-Einsatz in Recruiting, Kommunikation oder Talentmanagement. Dieses Webinar vermittelt praxisnahes Know-how, um dieser Nachweispflicht zu genügen.
Gleichzeitig bringt der Vorschlag für einen „Digital-Omnibus“ der EU-Kommission vom November 2025 neue Dynamik in die Debatte: Vorgesehen ist, KI-, Cyber- und Datenvorgaben zu bündeln und bürokratische Lasten für Unternehmen gezielt zu senken. Eine Einordnung der aktuellen Entwicklung und möglicher Entlastungen für HR-Verantwortliche rundet das Webinar ab.
Schwerpunkte des Webinars:
KI verstehen: Technische und rechtliche Grundlagen im Überblick
Pflichten und Risiken: Was Unternehmen im HR-Bereich jetzt beachten müssen
Aufsicht und Verantwortung: Was die KI-Verordnung konkret fordert
Datenschutz und KI: Rechtliche Anforderungen an personenbezogene Daten Rechtssicherheit: Wie Arbeitgeber den Einsatz von KI im Unternehmen absichern können
Blick nach vorne: Digital-Omnibus und mögliche Entlastungen
Zielgruppe
HR-Managerinnen und Manager
Employee Relations
Personalverantwortliche
Unternehmensjuristinnen und -juristen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht
Referierende
Dr. Matthias Köhler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht | Partner bei Baker McKenzie, Berlin
Isabell Marie Guntermann
Rechtsanwältin | Associate bei Baker McKenzie, Berlin
Dr. Adrian Schürgers
Rechtsanwalt | Associate bei Baker McKenzie, Berlin
Häufige Fragen
FAQ
Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.
Eine Anmeldung ist bei der ESV-Akademie bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.
Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.
Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.
Ja, Sie können Ihre Anmeldung bei Online-Veranstaltungen bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und unkompliziert stornieren – ganz ohne Risiko. Nach dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, indem Sie uns den Namen per E-Mail mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder Rückerstattungen nach der Frist möglich. Weitere Infos finden Sie in den AGB.
Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.
Unsere Online-Veranstaltungen finden über Zoom statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen für Zoom erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version des Zoom-Clients zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung. Aufzeichnungen der besuchten Online-Veranstaltungen bieten wir aus Datenschutzgründen derzeit nicht an.
Ja! Für größere Gruppen erstellen wir auf Anfrage gerne individuelle Angebote – sprechen Sie uns einfach an. Alternativ bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die wir flexibel an Ihre Anforderungen anpassen. Termin, Inhalte und Ort bestimmen Sie. Oder mieten Sie unsere Räumlichkeiten für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings.