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Webinar

Sachbezüge und Umsatzsteuer

Abgrenzung, Bemessungsgrundlage, Vorsteuerabzug, Praxisfälle

Wer zwischen Sachzuwendung, Aufmerksamkeit, Geschenk und Leistung aus überwiegend betrieblichem Interesse falsch unterscheidet, riskiert Nachversteuerung und Vorsteuerverlust. Das Webinar beleuchtet typische Fälle wie Pkw-Überlassung oder Gutscheine.

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Symbolgrafik mit Auto, Gedeck und „USt“ auf gelbem Hintergrund – steht für Sachbezüge und deren umsatzsteuerliche Behandlung
Online
Dienstag, 06.10.2026, 10:30–12:00 Uhr
149,00 €

Referent: Dr. Hans-Martin Grambeck

1,5 Zeitstunden nach § 15 FAO
Steuern, Steuerrecht, FAO

Webinar

Sachbezüge und Umsatzsteuer

Online
Dienstag, 06.10.2026, 10:30–12:00 Uhr

Online-Preis

149,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.

Ab 3 Teilnehmenden erhalten Sie 15 % Rabatt. Für größere Gruppen empfehlen wir Ihnen unsere Inhouse-Schulungen.

Inhalte

Sachbezüge und andere (vermeintliche geldwerte) Vorteile, die ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden zuwendet, sorgen regelmäßig für Unsicherheiten, sowohl in der steuerlichen Behandlung durch Unternehmen als auch in der Beurteilung durch die Finanzverwaltung. Im Einzelfall ist zu überprüfen, ob das betriebliche Interesse an der Vorteilszuwendung im Vordergrund steht oder ob es sich um eine Vergütung für geleistete Dienste bzw. um eine bloße Aufmerksamkeit handelt. Des Weiteren ist zu klären, ob mit der Sachbezugsbesteuerung ein Vorsteuerabzugsrecht einhergeht oder ob von vornherein der Vorsteuerabzug aus der Beschaffung der fraglichen Waren und Leistungen ausgeschlossen ist.

Das Webinar stellt die maßgeblichen Grundsätze systematisch dar und ordnet typische Fallkonstellationen unter Berücksichtigung von Gesetz, Verwaltungsauffassung und aktueller Rechtsprechung ein.


Schwerpunkte des Webinars:


Grundlegende Systematik

  • Abgrenzung zwischen Sachzuwendung, Aufmerksamkeit und Geschenk einerseits und Leistungen aus überwiegend betrieblichem Interesse andererseits

  • Bemessungsgrundlage, Ermittlung von Vorsteuer und Umsatzsteuer


Praxisfälle

  • Überlassung von PKW und (Elektro-)Fahrrädern zur privaten Mitbenutzung

  • Bahncard 100

  • Parkplatzüberlassung

  • Betriebsveranstaltungen

  • Kantinenzuschuss

  • Gutscheine

  • VIP-Logen

  • Geschenke aus persönlichem Anlass

  • Aufmerksamkeiten

Zielgruppe

  • Steuerberaterinnen und Steuerberater

  • Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht

  • Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Controlling

  • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer

  • Steuerabteilungen

Referent

Steuerberater Dr. Hans-Martin Grambeck
Dr. Hans-Martin Grambeck

Steuerberater | Geschäftsführer der nesemann & grambeck umsatz | steuer | beratung StBG

Häufige Fragen

FAQ

Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.

Eine Anmeldung ist bei der ESV-Akademie bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.

Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.

Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.

Ja, Sie können Ihre Anmeldung bei Online-Veranstaltungen bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und unkompliziert stornieren – ganz ohne Risiko. Nach dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, indem Sie uns den Namen per E-Mail mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder Rückerstattungen nach der Frist möglich. Weitere Infos finden Sie in den AGB.

Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.

Unsere Online-Veranstaltungen finden über Zoom statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen für Zoom erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version des Zoom-Clients zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.

Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung. Aufzeichnungen der besuchten Online-Veranstaltungen bieten wir aus Datenschutzgründen derzeit nicht an.

Ja! Für größere Gruppen erstellen wir auf Anfrage gerne individuelle Angebote – sprechen Sie uns einfach an. Alternativ bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die wir flexibel an Ihre Anforderungen anpassen. Termin, Inhalte und Ort bestimmen Sie. Oder mieten Sie unsere Räumlichkeiten für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings.

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