Webinar
Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Aktuelle Rechtsprechung sorgt für Unsicherheiten
Was ist Bildungsleistung, was Freizeitangebot – und wann greift die Steuerbefreiung? Dieses Webinar zeigt, worauf Bildungsträger achten müssen: mit § 4 Nr. 21 UStG, neuer EuGH-Rechtsprechung, digitalen Formaten & aktuellen Unsicherheiten.
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Referent: Dr. Hans-Martin Grambeck
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Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Inhalte
Was Anbieter von Bildungsleistungen beachten müssen
Bildungsleistungen sind gemäß § 4 Nr. 21, 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 war zunächst eine umfassende Reform geplant – umgesetzt wurde jedoch nur eine marginale Anpassung, die neue Unklarheiten geschaffen hat.
Immerhin wurde die Befreiung des von Privatlehrern erbrachten Schul- und Hochschulunterrichts nun explizit aus dem EU-Recht in das nationale Umsatzsteuergesetz übernommen. Bildungseinrichtungen hingegen müssen sich weiterhin mit dem komplizierten zweistufigen Anerkennungsverfahren auseinandersetzen.
Der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung bietet nach wie vor erhebliches Streitpotenzial – etwa hinsichtlich der Abgrenzung zwischen unterrichtsbezogenen Leistungen und Angeboten der primären Freizeitgestaltung. Besonders umstritten ist die Frage, wann ein spezieller Charakter der Leistung (z.B. im Fall von Schwimmunterricht, vgl. EuGH) eine Steuerpflicht auslöst. Ein klärendes BMF-Schreiben steht noch aus.
Schwerpunkte des Webinars:
Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung
von Bildungsleistungen unter Berücksichtigung von Gesetz, Verwaltungsauffassung und RechtsprechungKonsequenzen der Neuregelung
des § 4 Nr. 21 UStG (ab 1. Januar 2025)Wechsel von der Befreiung in die Steuerpflicht bzw. umgekehrt
und wie dieser bei bislang fehlerhafter Beurteilung gelingtUmsatzsteuerliche Behandlung digitaler Bildungsangebote (E-Learning)
unter Berücksichtigung der neuen Ortsregelung (ab 1. Januar 2025)
Zielgruppe
Steuerberaterinnen und Steuerberater
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht
Bildungseinrichtungen, Fortbildungsbetriebe und Akademien
Stiftungen und Vereine
Referent

Dr. Hans-Martin Grambeck
Steuerberater | Geschäftsführer der nesemann & grambeck umsatz | steuer | beratung StBG
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Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.
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