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Webinar

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Aktuelle Rechtsprechung sorgt für Unsicherheiten

Was ist Bildungsleistung, was Freizeitangebot – und wann greift die Steuerbefreiung? Dieses Webinar zeigt, worauf Bildungsträger achten müssen: mit § 4 Nr. 21 UStG, neuer EuGH-Rechtsprechung, digitalen Formaten & aktuellen Unsicherheiten.

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Symbolgrafik zu Bildung und Umsatzsteuer: Eine Person am Laptop, ein Zertifikatssymbol und eine Glühbirne stehen für digitale Lernangebote, Bildungsleistungen und steuerrechtliche Anerkennung nach § 4 Nr. 21 UstG
Online
Donnerstag, 15.01.2026, 10:00–12:00 Uhr
199,00 €

Referent: Dr. Hans-Martin Grambeck

2 Zeitstunden nach § 15 FAO
Steuern, Steuerrecht, Non-Profit, FAO

Webinar

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Online
Donnerstag, 15.01.2026, 10:00–12:00 Uhr

Online-Preis

199,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.

Inhalte

Was Anbieter von Bildungsleistungen beachten müssen

Bildungsleistungen sind gemäß § 4 Nr. 21, 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 war zunächst eine umfassende Reform geplant – umgesetzt wurde jedoch nur eine marginale Anpassung, die neue Unklarheiten geschaffen hat.

Immerhin wurde die Befreiung des von Privatlehrern erbrachten Schul- und Hochschulunterrichts nun explizit aus dem EU-Recht in das nationale Umsatzsteuergesetz übernommen. Bildungseinrichtungen hingegen müssen sich weiterhin mit dem komplizierten zweistufigen Anerkennungsverfahren auseinandersetzen.

Der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung bietet nach wie vor erhebliches Streitpotenzial – etwa hinsichtlich der Abgrenzung zwischen unterrichtsbezogenen Leistungen und Angeboten der primären Freizeitgestaltung. Besonders umstritten ist die Frage, wann ein spezieller Charakter der Leistung (z.B. im Fall von Schwimmunterricht, vgl. EuGH) eine Steuerpflicht auslöst. Ein klärendes BMF-Schreiben steht noch aus.


Schwerpunkte des Webinars:

  • Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung
    von Bildungsleistungen unter Berücksichtigung von Gesetz, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung

  • Konsequenzen der Neuregelung
    des § 4 Nr. 21 UStG (ab 1. Januar 2025)

  • Wechsel von der Befreiung in die Steuerpflicht bzw. umgekehrt
    und wie dieser bei bislang fehlerhafter Beurteilung gelingt

  • Umsatzsteuerliche Behandlung digitaler Bildungsangebote (E-Learning)
    unter Berücksichtigung der neuen Ortsregelung (ab 1. Januar 2025)

Zielgruppe

  • Steuerberaterinnen und Steuerberater

  • Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht

  • Bildungseinrichtungen, Fortbildungsbetriebe und Akademien

  • Stiftungen und Vereine

Referent

Steuerberater Dr. Hans-Martin Grambeck
Dr. Hans-Martin Grambeck

Steuerberater | Geschäftsführer der nesemann & grambeck umsatz | steuer | beratung StBG

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Erfahren Sie, wie andere das Thema erlebt haben: Echte Eindrücke aus früheren Veranstaltungen – direkt, ehrlich und aus erster Hand.

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    Regina Hammon Webinar: Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen (2025)

Häufige Fragen

FAQ

Alles Wichtige auf einen Blick – von der Anmeldung über den Ablauf bis zur Teilnahmebescheinigung.

Eine Anmeldung ist bis kurz vor Veranstaltungsbeginn möglich. Damit Ihre Veranstaltung sicher stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich so früh wie möglich anzumelden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft uns, die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen, und sichert Ihnen Ihren Platz, bevor die Veranstaltung ausgebucht ist.

Details zur Zielgruppe und zu den Inhalten finden Sie direkt in der Veranstaltungsbeschreibung.

Ja, direkt nach der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Diese enthält alle relevanten Angaben wie Termin, Dauer, Referierende und Veranstaltungsinhalte. Falls zutreffend, werden auch Hinweise zu Zertifizierungen ausgewiesen.

Ja, Sie können Ihre Anmeldung bei Online-Veranstaltungen bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei und unkompliziert stornieren – ganz ohne Risiko. Nach dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, indem Sie uns den Namen per E-Mail mitteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder Rückerstattungen nach der Frist möglich. Weitere Infos finden Sie in den AGB.

Diese Veranstaltung kann gemäß § 15 FAO als Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte anerkannt werden. Angaben zur Anzahl der anrechenbaren FAO-Stunden sowie zu den Fachanwaltschaften, für die die Veranstaltung geeignet ist, finden Sie in der Veranstaltungsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Anerkennung durch Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer erfolgt.

Unsere Online-Veranstaltungen finden über Zoom statt. Sie benötigen ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, ein Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr System die Systemanforderungen für Zoom erfüllt. Wir empfehlen außerdem, die aktuelle Version des Zoom-Clients zu installieren und vorab einen Technik-Test durchzuführen.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit allen wichtigen Informationen, einschließlich der Zugangsdaten. Zusätzlich senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung eine Erinnerung, damit Sie bestens vorbereitet sind.

Skripte und Seminarunterlagen stellen wir Ihnen in der Regel wenige Tage vor, während und kurz nach der Veranstaltung zur Verfügung. Aufzeichnungen der besuchten Online-Veranstaltungen bieten wir aus Datenschutzgründen derzeit nicht an.

Ja! Für größere Gruppen erstellen wir auf Anfrage gerne individuelle Angebote – sprechen Sie uns einfach an. Alternativ bieten wir maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, die wir flexibel an Ihre Anforderungen anpassen. Termin, Inhalte und Ort bestimmen Sie. Oder mieten Sie unsere Räumlichkeiten für Ihre eigenen Seminare, Workshops oder Meetings.

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